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Mit Risiken und Nebenwirkungen: Wie Normalverdiener bei der Steuer tricksen

VON REINHARD KOWALEWSKY - zuletzt aktualisiert: 11.11.2011 - 10:04

Düsseldorf (RP). Arbeitnehmer und Rentner haben im Vergleich zu Selbstständigen und Unternehmern deutlich weniger Möglichkeiten, dem Fiskus zu entgehen. Die wichtigsten "Steuertricks" und die Risiken im Überblick.

Fahrtkosten: Beliebt ist Schummeln bei der Kilometerangabe für Reisekosten und Werbungkosten. "Das Finanzamt rechnet im Internet den Fahrtweg häufig genau nach", warnt Volker Humeny, erster Vorsitzender des Düsseldorfer Steuerberaterverbandes.

Arbeitszimmer: Vor allem Lehrer, Professoren oder Architekten können ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Sie müssen freilich belegen, dass sie den Raum wirklich brauchen. Dabei ist eine alleinige Nutzung des Zimmers als Büro nicht unbedingt zwingend: Das Finanzgericht Köln erlaubte eine Doppelnutzung und entsprechende Verteilung der Kosten. Die Regel: Bis zu 1250 Euro kann man im Jahr geltend machen.

Bewirtungskosten/Bewerbungen: Anders als Selbstständige und Unternehmer können Angestellte Einladungen zum Essen nicht von der Steuer absetzen. Ausnahme: wenn sie dabei versuchen, einen neuen Job zu ergattern. Fallen dann noch Fahrtkosten zu dem Restaurant an, hat dies eine gewisse Schlüssigkeit, kann aber trotzdem zu Diskussionen mit dem Finanzamt führen. Humeny: "Gerade bei qualifizierten Jobs ist es aber legitim, wenn Mitarbeiter sich auch einmal nach neuen Möglichkeiten umschauen."

Handwerker: Ein Fünftel der Arbeitskosten sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen lässt sich absetzen – auch dann, wenn es sich um Gartenarbeit oder die Reparatur einer Waschmaschine handelt. Realistischerweise hält sich die Steuerersparnis aber in Grenzen: Wer 1000 Euro für die Handwerkerrechnung überweist, darf 200 Euro absetzen. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent gibt es also nur 80 Euro Steuerrabatt.

Kapitaleinkünfte: Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf alle Zinseinkünfte hat Steuerflucht unattraktiv gemacht. Wer Aktien besitzt, kann die Fahrt zur Hauptversammlung absetzen.

Mieteinnahmen: Die Behörden tauschen immer häufiger untereinander aus, wer in welchen Orten Immobilien hat. Es ist also extrem riskant, Mieteinnahmen zu "vergessen". Wer Steuern beim Vermieten sparen will, hat darum an sich nur die Möglichkeit, an Verwandte zu vermieten: Dann kann man die Miete offiziell auf 66 Prozent der örtlich üblichen Miete ermäßigen und kann trotzdem alle Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen.

PC/Handy: Berufstätige können mit etwas Glück technische Kommunikationsgeräte absetzen.

Quelle: RP/chk


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