Studie stellt nationale Unterschiede fest: Arbeitsgericht-Urteile sind konjunkturabhängig
zuletzt aktualisiert: 15.11.2011 - 11:52Düsseldorf (RPO). Immer wieder kommt es vor, dass im Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur noch ein Gericht entscheiden kann. Wie hoch die jeweiligen Aussichten auf Erfolg sind, lässt sich freilich nur individuell beantworten. Eine neue Studie deckt jedoch regionale Zusammenhänge auf.
Der Untersuchung zufolge besteht eine Abhängigkeit zwischen den Urteilen der Arbeitsgerichte und der wirtschaftlichen Situation im jeweiligen Ort. Je geringer die Arbeitslosigkeit dort ist, desto wahrscheinlicher ist eine Entscheidung gegen den Arbeitnehmer. Wer in konjunkturschwachen Regionen klagt, hätte demnach bessere Erfolgsaussichten.
Dies ist das zentrale Ergebnis einer Studie, die vom Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Michael Neugart von der Technischen Universität Darmstadt geleitet wurde. „Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass Arbeitsrichter das Schutzbedürfnis von Arbeitnehmern je niedriger bewerten, desto besser die wirtschaftliche Situation in der Region ist - und umgekehrt“, erläutert Neugart.
Klagenden Eltern wird öfter Recht gegeben
Neugart und Co-Autor Helge Berger von der Freien Universität Berlin haben zudem das Verhältnis weiterer möglicher Einflussfaktoren untersucht. So stellten sie etwa fest, dass Arbeitnehmer mit Kindern häufiger Recht erhielten als kinderlose. Das Alter, das Geschlecht, der Familienstand oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit der Kläger spielten dagegen eine untergeordnete Rolle.
Wichtiger sei da schon die Zusammensetzung der Kammern: In der Studie wird festgestellt, dass mehrheitlich weiblich besetzte Kammern Frauen häufiger Recht gaben als mehrheitlich männlich besetzte. Dasselbe gelte entsprechend für überwiegend mit Männern besetzte Kammern. Ratsam sei es, sich von einem Gewerkschaftsanwalt vertreten zu lassen, der häufig über Erfahrung in der speziellen Branche verfügt.
221 Prozesse wurden untersucht
Die Studie ist dem Fachbereich Ökonometrie zuzuordnen, dessen Ziel es ist, wirtschaftstheoretische Modelle anhand von Mathematik und Statistik empirisch zu überprüfen. In diesem Fall wurden dafür 221 Arbeitsprozesse zwischen 2003 und 2006 ausgewertet. Diese wurden an 33 verschiedenen Gerichten in zwölf Bundesländern entschieden.
Eine Vergleichbarkeit der Studie sehen die Leiter deshalb gegeben, weil allen Arbeitnehmern von einer Elektronik-Handelskette betriebsbedingt gekündigt worden war. Um allgemeine Erkenntnisse ableiten zu können, wurden also ausschließlich ähnliche Fälle berücksichtigt. Das Unternehmen wurde zudem in allen Prozessen von derselben Anwaltskanzlei vertreten.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







