Gewerbliche Grundstückshändler: Beim Verkauf an Steuer denken
zuletzt aktualisiert: 26.10.2011 - 12:16Berlin (RPO). Wenn Steuerzahler innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, werden sie schnell zum gewerblichen Grundstückshändler. Dies habe den Nachteil, dass Gewerbesteuer anfallen kann, wie Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt. Außerdem müssten bereits vorgenommene Abschreibungen rückgängig gemacht werden.
"Von der Regelung zum gewerblichen Grundstückshandel können auch Anleger geschlossener Immobilienfonds betroffen sein", sagt Käding mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IV R 81/06). Verkaufen Anleger innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds, kann ein gewerblicher Grundstückshandel mit all seinen Konsequenzen vorliegen.
In diesem Fall könne beim Anleger Gewerbesteuer erhoben werden. Darüber hinaus werde auf den Gewinn aus der Veräußerung des Fondsanteils selbst dann Einkommensteuer erhoben, wenn die Gesellschaft die Immobilien erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist und somit steuerfrei verkauft.
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