8 C 148/01: Belege über Nebenkosten dem Mieter zur Verfügung stellen
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02
Ein Vermieter hat die Pflicht, seinen Mietern oder stellvertretend dem Mieterverein Belege über die Nebenkosten (Steuern, Heizung, Wartung, Wasser etc.) im Rahmen der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung zu stellen. Er kann dafür allerdings eine angemessene Kostenerstattung verlangen (Amtsgericht Bremen, 8 C 148/01).
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:
Anzeige:
Aktuell bei RP Online
Mehr Wirtschaft
Aus der Region
Videos
THEMEN RATGEBER
Bilderserien Ratgeber
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Weitere Ratgeber-Themen
Videos
Top-Services
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







