1 A 11012/01: Denkmalschutz
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:55Kann ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude angesichts der extrem hohen Erhaltungskosten (hier: vier Millionen Mark) "nicht wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden", so kann dem Eigentümer der Immobilie die Genehmigung zum Abriss nicht verweigert werden.
Meint das Land, dass die Villa nicht abgerissen werden darf, muss es dem Besitzer eine Entschädigung zahlen. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 1 A 11012/01)
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