1 O 838/00: Kaution darf nur in drei gleichhohen Raten gezahlt werden
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:56Eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, die Kaution in zwei gleich hohen Raten zu zahlen, ist unwirksam. In diesem Fall ist die Kaution zurückzuzahlen. Zulässig sind nur drei gleichhohe Raten. Das gilt unabhängig davon, dass der Vermieter statt der möglichen drei nur zwei Monatsmieten als Kaution verlangt (Amtsgericht Görlitz, 1 O 838/00).
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