31 C 422/99: Kein Anspruch auf Nebenkosten
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:56
Ein Mieter kann Nebenkosten, die er seinem Vermieter ohne Rechtsgrundlage bezahlt hat, weil sie im Mietvertrag nicht aufgeführt waren (hier: Grundsteuer, Gebäude- und Haftpflichtversicherung u.a.), nicht zurückverlangen, weil er mit der Bezahlung der Vermieterrechnung die "Schuld" anerkannt hat. (Amtsgericht Alsfeld, 31 C 422/99)
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