Urteil: Keine Gebühr für Sickerwasser
zuletzt aktualisiert: 27.10.2011 - 10:36Düsseldorf (RP). Für befestigte Flächen darf eine Kommune keine Regenwassergebühr erheben, wenn der dort niedergehende Niederschlag nicht bis zur Kanalisation gelangt, das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden (Az: 3 K 825/10).
Hintergrund Ein Anwohner hatte geklagt, als seine Kommune Regenwassergebühren für seine Dachflächen berechnete. Das Regenwasser versickerte aber auf seinem Grundstück und floss nicht in die öffentliche Kanalisation. Gemäß Satzung der Kommune können Gebühren jedoch nur dann erhoben werden, wenn die Abwasseranlage auch genutzt wurde.
Entscheidung Steht fest, dass von der Fläche tatsächlich kein Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, ist diese auch nicht gebührenpflichtig. Ähnlich urteilte im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht Köln in zwei Fällen. Auch hier wurde festgestellt, dass Flächen, die nur möglicherweise dem Anschluss- und dem Benutzungszwang unterliegen, tatsächlich aber nicht an den Kanal angeschlossen sind, bei der Berechnung der Regenwassergebühr nicht berücksichtigt werden können. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn etwa Regenwasser über eine Regentonne in den Garten abgeleitet wird und somit nicht in die Abwasseranlage der Gemeinde gelangen kann.
Tipp Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Betroffenen, zu prüfen, ob ihre befestigten Flächen tatsächlich abflusswirksam sind. Gerade bei Terrassen, Gartenwegen oder Gartenhäusern sei dies oft nicht der Fall. Diese Flächen liegen meist hinter dem Haus, während sich die Kanalisation oft vor dem Haus befindet.
Auch Hauseingänge oder Garagenzufahrten können bei der Berechnung der Gebühren nur berücksichtigt werden, wenn von diesen Flächen Regenwasser aufgrund eines natürlichen Gefälles in die Kanalisation gelangt oder eine direkte Verbindung dorthin besteht. Auch dies sollten Verbraucher überprüfen und im Zweifel mit der Kommune klären. Ein solcher Ortstermin lohne sich, immerhin ließen sich dadurch von Fall zu Fall einige hundert Euro bei der Niederschlagswassergebühr sparen, so der Steuerzahlerbund.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







