32 C 520/00: Mäuseplage rechtfertigt fristlose Kündigung
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:55Eine Mäuseplage in einer Mietwohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung der Mieter, urteilte das Amtsgericht Brandenburg (Havel).
Im vorliegenden Fall hatten Besucher der Mieter beobachtet, wie fünf Mäuse um Wohnzimmer umherliefen. Andere Zeugen berichteten von toten Mäusen. Damit werde deutlich, in welchem Zustand die Wohnung der Mieter sein müsse, so die Richter. Die Wohnqualität sei so deutlich beeinträchtigt und rechtfertige eine fristlose Kündigung.
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:
Anzeige:
Aktuell bei RP Online
Mehr Wirtschaft
Aus der Region
Videos
THEMEN RATGEBER
Bilderserien Ratgeber
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Weitere Ratgeber-Themen
Videos
Top-Services
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







