Rauchmelder in der Wohnung Mieter muss nicht für Wartung zahlen

Bielefeld · Ein Mieter muss nicht ohne weiteres für die Wartungskosten eines Rauchmelders aufkommen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 19/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld.

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Denn diese Kosten fielen grundsätzlich nicht unter die sogenannten Betriebskosten. Das sei allenfalls der Fall, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (Az.: 17 C 288/11). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mieters statt.

Er hatte sich dagegen gewandt, dass der Vermieter in die Betriebskosten auch die Wartung der Rauchmelder einbezogen hatte. Das Amtsgericht sah wie der Mieter dafür keine rechtliche Grundlage. Es sei Sache des Vermieters, Rauchmelder im gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Dazu gehöre auch die jährliche Prüfung und Wartung der Geräte. Eine andere Verfahrensweise müsse mit dem Mieter vereinbart werden.

(dpa)
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