7 C 194/01: Neuer Wohnungsbesitzer haftet Mieter für Kaution
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 08:02Bei Wohnungen, die nach der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 vermietet worden sind, haften neue Besitzer für die an den Vorbesitzer gezahlte Kaution.
Für alle Immobilien, die vor der Reform vermietet worden sind gilt: Rückzahlung der zuvor durch den Vorbesitzer ausgehändigte Kaution an den Mieter.
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