kalaydo.de Anzeigen stellen auto immobilien kleinanzeigen tiere ferienwohnungen inserieren
  RP Providing |  RP Shop |  PremiumCard |  RP Reise
         
  Newsletter |  RSS |  Mobil |  Apps
Abo & Service | Anzeigen | ePaper | Schulprojekte  
 
       
 
  Gast
Kommentare ()

BGH-Urteil: Private Krankenkassen dürfen Straftätern kündigen

zuletzt aktualisiert: 08.12.2011 - 08:42

Karlsruhe (RPO). Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung kann bei Betrug oder Straftaten ihr Versicherungsvertrag gekündigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11)

und schränkte damit den gesetzlichen Kündigungsschutz ein.

Gekündigte müssen demnach bei einer anderen Privatversicherung einen Vertrag zum Basistarif abschließen.

In dem Fall ging es um einen Privatversicherten, der Medikamentenrechnungen seiner Ehefrau eingereicht und fingierte Forderungen vorgelegt hatte. Dem Versicherer war dadurch ein Schaden von rund 3.800 Euro entstanden. Der BGH erklärte die außerordentliche Kündigung des Versicherten für zulässig. Die private Pflegeversicherung bleibt ihm allerdings erhalten. Hier gilt laut BGH ein absoluter Kündigungsschutz.

Auch in einem zweiten Fall bestätigte der Versicherungssenat des BGH die außerordentliche Kündigung. Hier hatte ein Unternehmer eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, die nach einer Herzoperation bezahlte. Als ein Mitarbeiter der Versicherung zu einem Kontrollbesuch erschien, griff ihn der Unternehmer mit einem Bolzenschneider an. Die Versicherung kündigte daraufhin sämtliche Verträge.

Versicherungspflicht für Private seit 2009

Der Gesetzgeber hatte 2009 eine Versicherungspflicht der privaten Krankenversicherer eingeführt. Die Anbieter müssen seither Versicherungsnehmer zum Basistarif versichern. Außerdem wurde ein Kündigungsrecht der Anbieter ausgeschlossen. Ob dieser Kündigungsschutz auch bei Straftaten gegenüber dem Versicherer gilt oder nur bei Prämienrückständen, war allerdings umstritten.

Der BGH entschied jetzt, dass der Kündigungsschutz einschränkend ausgelegt werden muss. Bei schweren Vertragsverletzungen sei eine außerordentliche Kündigung weiterhin zulässig. Der Verbraucher sei dadurch geschützt, dass er von einer anderen Privat-Krankenkasse zum Basistarif versichert werden muss. Bei der privaten Pflegeversicherung geht der BGH allerdings von einem absoluten Kündigungsschutz aus, weil es hier keinen Basistarif gebe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Versicherungspflicht der Privaten 2009 für verfassungsgemäß erklärt. Die damalige Entscheidung setzte sich jedoch nicht mit dem Kündigungsrecht bei Straftaten auseinander. Der BGH sah sich deshalb nun nicht gehindert, eine Kündigung in Ausnahmen zu gestatten.

Quelle: APD

 
weitere Artikel
 
Links zu diesem Artikel
 

 
Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung:

       
Anzeige:

Aktuell bei RP Online
Lenovo erwägt PC-Produktion in Thüringen

Chinesischer Computerhersteller

Lenovo erwägt PC-Produktion in Thüringen

Der chinesische Computerhersteller Lenovo wird möglicherweise in Zukunft auch in Deutschland PCs herstellen. mehr 

Erdbeeren aus Supermärkten sind oft vergammelt

NDR-Dokumentation

Erdbeeren aus Supermärkten oft vergammelt

Sommerzeit ist Erdbeerzeit: Leider lässt die Qualität dieser Früchte in Supermärkten und Discountern sehr zu wünschen übrig. mehr 

Mehr Wirtschaft
Aus der Region
Videos

Video

Grefrather Eisbahn wird zur Filmkulisse

Die Schlittschuhläufer laufen eine Runde nach der anderen. Auf der Außenbahn des Grefrather Eisstadions ist dieses Mal alles etwas anders . ... mehr 

Tragischer Unfall: 400 Schafe fallen auf Autobahn

Hunderte Schafe sind in der Nacht zu Freitag auf eine Straße in Melbourne gefallen, als ein Tiertransporter auf einer Brücke umkippte und ... mehr 

THEMEN RATGEBER
Bilderserien Ratgeber
Sieben Tipps zum Testament
Sieben Tipps zum Testament
Sieben Tipps zum Testament mehr 
 
Sieben Tipps zum Testament
Sieben Tipps zum Testament
Sieben Tipps zum Testament
mehr 
Facebook in Zahlen
Facebook in Zahlen
Wäre Facebook ein Land, wäre es das bevölkerungsreichste nach China (1 ..
mehr 
Pflegekosten: Das sollten Sie wissen
Pflegekosten: Das sollten Sie wissen
Am besten ist es, wenn die eigenen Eltern bis ..
mehr 
Elternpflege  - So werden Sie unterstützt
Elternpflege - So werden Sie unterstützt
Pflegeunterstützung im Überblick
mehr 
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
Die elf häufigsten Irrtümer bei Steuererklärungen
mehr 
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
Was genau ist Fairtrade eigentlich?
mehr 
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
Neun Tipps zu Elterngeld und Elternzeit
mehr 
Diese Kassen zahlen für Homöopathie
Diese Kassen zahlen für Homöopathie
Zur homöopathischen Behandlung gehört eine ..
mehr 
 
Weitere Videos unter www.nrw-business.tv
Weitere Ratgeber-Themen

Bundeskabinett will Mietrechtsreform

Mieterbund befürchtet Klagewelle

Mietern drohen künftig Nachteile: Wenn bei Energie-Sanierungen Lärm und Dreck verursacht werden, sollen sie die Miete vorerst nicht mehr mindern können. So will es das Bundeskabinett. Der Mieterbund sieht juristische Probleme. mehr

 
 
 

Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt

Pfändung - Rechte und Pflichten von Schuldnern

 
 

Nützliche Tipps für Sparer

Immobilien im Boom

 
 

Wie sicher ist das Geld der Sparer?

Fünf Fragen zur Banken-Krise

Top-Services