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Verbraucherschützer kritisieren, dass Betreiber von Einkaufszentren ihre Kunden zu oft filmen. Oftmals wird das Recht eines Kunden auf Privatsphäre verletzt. Wie Sie sich vor Datenmissbrauch schützen können, und wann sie im Recht sind, haben wir für Sie zusammengestellt.
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Wo dürfen Videokameras angebracht werden?
Rechtmäßig im Sinne des Verbraucherschutzes ist die Videoüberwachung in Parkhäusern, an Schließfächern für Beschäftigte und Kunden sowie an Kassenautomaten und Fluchtwegen.
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Wann wird der Verbraucher in seiner Privatsphäre verletzt?
Wenn private Gespräche aufgezeichnet werden können oder die Kameras in Bereichen wie Toiletten und Umkleiden angebracht sind, wird ein Kunde in seinem Recht verletzt.
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Muss der Verbraucher darüber informiert werden, ob beispielsweise in einem Einkaufszentrum ein Videoüberwachungssystem installiert ist?
Jeder Ladenbesitzer, der in seinem Geschäft Videokameras anbringt, muss seine Kunden über gut sichtbare Hinweisschilder darüber in Kenntnis setzen. Er muss einen legitimen Grund für die Überwachung vorweisen können. Der Hinweis kann aus einemText oder einem Piktogramm bestehen und muss auch die Information enthalten, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist.
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Dürfen Betreiber von Einkaufszentren auch die Passagen und Fußgängerzonen überwachen lassen?
Kameras in Passagen und Fußgängerzonen sind nicht zulässig, da an den Orten kein besonderer Anlass für eine Videoüberwachung besteht. Auch die Erklärung, das System diene zum Schutz vor Taschendiebstählen, ist laut Datenschützern nicht rechtens. Die sei die Sache der Polizei, wobei Einkaufszentren ohnehin keinen Kriminalitätsbrennpunkt darstellen.
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Wie sieht die Rechtslage für Verbraucher in Cafés, Kantinen, am Arbeitsplatz oder im eigenen Wohnhaus aus?
Überall dort, wo persönliche Gespräche stattfinden, ist eine Videoüberwachung nicht erlaubt. Mieter, die beispielsweise beim Betreten ihres Hauses an einer Kamera vorbeigehen müssen, können rechtlich gegen ihren Vermieter vorgehen.
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Wie können sich Verbraucher gegen unangebrachte Videoüberwachung wehren?
Die erste Adresse ist für Verbraucher ihr jeweiliger Datenschutzbeauftragte.
In NRW ist Ulrich Lepper der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Sitz in Düsseldorf.
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de<&/a>