IX R 62/98: Steuer bei Denkmalschutz
zuletzt aktualisiert: 07.07.2006 - 07:58Aufwendungen für denkmalgeschützte Häuser können in zehn (statt sonst 50) Jahren vom steuerpflichtigen Einkommen abgeschrieben werden, wenn die Arbeiten die Gebäudesubstanz erhalten. Dies gilt auch dann, wenn die Denkmalbehörde die entsprechende Bescheinigung irrtümlich ausgestellt hat, lautet das Urteil des Bundesfinanzhofs.(Az.: IX R 62/98)
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