Reform des Telekommunikationsrechts: Deutlich mehr Rechte für Telefonkunden
zuletzt aktualisiert: 09.02.2012 - 15:23Berlin (RPO). Telefonkunden in Deutschland werden künftig deutlich besser gestellt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat machte den Weg für ein entsprechendes Gesetz frei.
Ebenfalls eine Einigung erzielten Bund und Länder am Mittwochabend bei der Reform des Abfallrechts, Uneinigkeit dagegen herrscht weiterhin bei der Förderung der energetischen Sanierung und der unterirdischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid.
Die Reform des Telekommunikationsrechts sieht unter anderem vor, dass Verbraucher für Warteschleifen künftig nicht mehr zahlen sollen. Unternehmen dürfen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs keine Gebühren mehr verlangen. Dies gilt für Anrufe aus dem Festnetz und bei Telefonaten vom Handy. Warteschleifen kosten dann künftig nur noch, wenn der gesamte Anruf unabhängig von seiner Dauer zu einem Festpreis abgerechnet wird.
Kunden müssen über ihre voraussichtliche Wartezeit zudem informiert werden. Dabei muss angesagt werden, ob für den Anruf insgesamt ein Festpreis anfällt oder ob der Angerufene die Kosten für die Warteschleife übernimmt. Verstößt ein Unternehmen gegen die neuen Regelungen, wird ein Bußgeld fällig. Kunden müssen in diesem Fall das komplette Gespräch nicht bezahlen.
Übergangszeit von einem Jahr
Für alle diese Regelungen gilt allerdings eine Übergangsfrist: Im ersten Jahr müssen nur die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein. Erst danach dürfen Unternehmen nicht mehr gesondert für Warteschleifen kassieren. Auch die Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr noch nicht Pflicht.
Besser gestellt werden soll Telefonkunden künftig auch, wenn sie ihren Anbieter wechseln. Sie dürfen dann höchstens einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Zudem dürfen Kunden ihre Handynummer künftig auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.
Bei Umzügen dürfen die Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.
Diese neuen verbraucherfreundlichen Regelungen waren zwischen Bundestag und Bundesrat nicht umstritten. Allerdings regelt das neue Telekommunkationsgesetz auch die Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen, bei der die Bundesländer ein Mitspracherecht forderten. Die Vermittler verständigten sich am Mittwoch nun darauf, dieses Thema künftig durch eine Verordnung zu regeln, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Umstritten waren zudem die Regelungen zum Ausbau schneller Internetzugänge vor allem auf dem Land.
Beim Abfallrecht war umstritten, wie sich kommunale und private Unternehmen die Entsorgung von Müll und wiederverwertbaren Materialien aufteilen können. Die Bundesländer befürchteten, private Unternehmen könnten sich beim Recyling die Rosinen herauspicken und die Müllgebühren deshalb steigen. Die kommunalen Unternehmen werden nun besser gegen die private Konkurrenz geschützt.
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