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  Foto: Moll, Jürgen
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Fragen und Antworten: Feuerwerk richtig zünden - so geht's!

zuletzt aktualisiert: 31.12.2012 - 11:03

Ratingen/Berlin (RPO). Rund um Silvester und Neujahr sind die Notaufnahmen besonders voll: Immer wieder verletzen sich Menschen, weil sie zu leichtfertig mit Feuerwerkskörpern umgehen.  Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

"Zünden Sie nur legales Feuerwerk, alles andere ist viel zu gefährlich, und basteln Sie nicht selbst daran herum", mahnt Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) in Ratingen bei Düsseldorf. Wer einige weitere Grundregeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.

Welche Böller kommen infrage?

Verbraucher können Feuerwerk der Kategorien 1 und 2 beziehungsweise Klassen I und II kaufen. Zu Kategorie 1/Klasse I zählen unter anderem Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die das ganze Jahr über erhältlich sind. Der Käufer muss mindestens 12 Jahre alt sein, wie der VPI erläutert. In Kategorie 2/Klasse II fallen Raketen, Batterien, Römische Lichter, Knallkörper, Verbundfeuerwerke und Ähnliches. Solches Silvester-Feuerwerk darf nur vom 29. bis 31. Dezember und nur an Volljährige verkauft werden.

Worauf sollte ich beim Kauf achten?

Legales Feuerwerk kann zwei verschiedene Kennzeichen tragen, auf die Verbraucher unbedingt achten sollten, rät der VPI. Zum einen gibt es das Zulassungskennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das sich aus dem Kürzel BAM, der Angabe P I oder P II und einer vierstelligen Nummer zusammensetzt. Zum anderen können die Artikel das CE-Zeichen und eine Registriernummer mit Zahlen und Buchstaben tragen. Auf Nummer sicher gehen Kunden auch mit Feuerwerk, das das VPI-Zeichen trägt. Dieses dürfen nur Verbandsmitglieder verwenden. Deren Produkte sind geprüft und offiziell zugelassen.

Wann darf ich die Raketen zünden?

Knallkörper der Kategorie 1/Klasse I können das ganze Jahr über verwendet werden. Artikel der Kategorie 2/Klasse II dürfen nur am Silvester- sowie am Neujahrstag abgefeuert werden. An anderen Tagen sei eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde beantragt werden kann, erläutert der VPI.

Wer darf die Knaller zünden?

Wer Knaller der Kategorie 1/Klasse I anzündet, muss mindestens 12 Jahre alt sein, bei der Kategorie 2/Klasse II mindestens 18.

Wie sollte ich das Feuerwerk abbrennen?

"Lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung und halten Sie sich auch daran", rät Gotzen. Darin steht zum Beispiel, dass die Kategorie 2/Klasse II nur im Freien verwendet werden darf. Raketen lassen sich gut aus Getränkekisten mit leeren Flaschen abfeuern. "Wichtig ist, dass die Artikel frei nach oben steigen können", sagt der VPI-Geschäftsführer. Daher sollte man sich mit seinem Feuerwerk zum Beispiel nicht unter Bäumen platzieren. Grundsätzlich muss immer ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Häusern und Gegenständen eingehalten werden.

Außerdem sollten Verbraucher nie den Kopf über Böller und Co. beugen, betont Gotzen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht sofort zünden. Denn manchmal starten sie verzögert und können denjenigen schwer verletzen, der sich darüberbeugt. Wichtig ist auch, sich nach dem Anzünden rasch zu entfernen und die Feuerwerkskörper nicht in der Hand zu behalten - das birgt ebenfalls ein Verletzungsrisiko. Tischfeuerwerke sollten Verbraucher nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abbrennen.

Was mache ich mit Knallern, die nicht zünden?

Versager dürfen nie ein zweites Mal entzündet werden, es sei denn, sie haben eine Ersatzzündschnur, wie der VPI erläutert. Blindgänger mit nur einer Zündschnur werden daher am besten mit Wasser überschüttet und entsorgt. Gibt es eine zweite Schnur, warten Verbraucher etwa 15 Minuten und zünden erst dann erneut.

Quelle: dpa/anch/sap
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