Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Sparen Sie noch — oder riestern Sie schon?

Düsseldorf (RPO). Die Riester-Rente ist eine Erfolgsstory. Zehn Jahre nach Einführung dieser staatlich geförderten Altersvorsorge haben mehr als 15 Millionen Deutsche einen Riester-Vertrag. SPD-Mann Walter Riester, Minister für Arbeit und Sozialordnung in der Regierung Schröder, wird in die Annalen eingehen.

2010: Die besten Anbieter für die Riester-Rente
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2010: Die besten Anbieter für die Riester-Rente

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Foto: ddp

"Riestern" ist zum Synonym geworden für Sparen fürs Alter. Seit Einführung des Gesetzes hat der Staat bereits 8,7 Milliarden Euro in die Zulagen für Riester-Verträge gesteckt. Entstanden ist aber auch ein bürokratisches Monstrum. Die Verbraucherverbände schlagen Alarm und fordern mehr Aufklärung und Transparenz.

Der Gesetzgeber ist gefordert. Aus Anlass des Zehnjährigen greift unsere Redaktion das Thema aus Verbrauchersicht in zwei Folgen neu auf. Der erste Beitrag richtet sich an Einsteiger und beschäftigt sich mit den Grundlagen der Riester-Rente.

Was bedeutet Riester-Rente? In Folge der heiß umstrittenen Absenkung des Rentenniveaus 2001 können Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis die Kürzung ihrer gesetzlichen Rentenbezüge durch eine vom Staat durch Zulagen geförderte, privat finanzierte Rente ausgleichen, zumindest teilweise. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens — maximal 2100 Euro im Jahr — in eine Rentenversicherung oder eine andere förderfähige Kapitalanlage einzahlen. Wer weniger einzahlt, dem werden die Zulagen anteilig gekürzt. Bei Eintritt des Rentenalters, frühestens mit 60 Jahren, erhält der Versicherte eine lebenslang garantierte Rente mindestens in Höhe des eingezahlten Geldes und der Zulagen. Bei den meisten Anlageformen können zu Beginn der Rentenphase 30 Prozent des Kapitals als Barzahlung entnommen werden. Während der Ansparphase sind alle Einzahlungen inklusive der Zulagen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig. Die zusätzliche Rente im Alter ist dann allerdings voll steuerpflichtig.

Wer ist förderberechtigt? Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige und Landwirte sowie über die Künstlersozialversicherung versicherte Künstler. Förderungsberechtigt sind auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld sowie Hartz IV-Empfänger und Wehr- und Zivildienstleistende. Keinen Anspruch auf Riesterförderung haben nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzte, Apotheker und Architekten), geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber), die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken, und Altersrentner.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen? Die Riester-Förderung setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Bei einem berufstätigen Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro Person. Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes kindergeldberechtigte Kind. Sie beträgt 185 Euro im Jahr für bis 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Nur wer den Mindesteigenbetrag in den Riestervertrag einbringt, erhält die volle Zulage. Die Eigenleistung beträgt in der Regel vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr.

Welche Varianten gibt es bei der Anlage? Mittlerweile gibt es im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eine Handvoll unterschiedliche Produkte. Das fängt an mit der klassischen Rentenversicherung — daher der Gattungsname Riester-Rente — setzt sich fort mit der fondsgebundenen Rentenversicherung und schließt auch bankentypische Produkte wie Sparpläne und Immobilienfinanzierung (Bausparen, Baudarlehen) ein. Nicht nur die Zielsetzung (Rentenzahlung oder Immobilienfinanzierung) unterscheidet die verschiedenen Varianten, sondern auch unterschiedlichen Ertragschancen und die damit verbundenen Kosten. Letztlich kommt es auf die individuelle Risikobereitschaft an. Bei der verwirrenden Vielfalt von Angeboten will eine Entscheidung gut überlegt sein. Eine möglichst neutrale Beratung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Zu den Anlageformen hier nur erste Stichworte:

Klassische Rentenversicherung: Bei dieser Form der Riester-Förderung handelt es sich um einen klassischen Versicherungsvertrag. Bereits bei Vertragsabschluss wird die garantierte Mindestrente auf der Basis von Laufzeit, Beiträgen und Zulagen errechnet. Enthalten ist auch der Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent pro Jahr auf das angesammelte Kapital. Bei den meisten Anbietern besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konstanter, dynamischer oder teildynamischer Rentenzahlung. Die klassische Rentenversicherung hat den Vorteil großer Planungssicherheit. Anfangs haben sich fast zwei Drittel der Riester-Sparer für diese Variante entschieden. Sie wird von Experten empfohlen für sicherheitsorientierte Verbraucher mit einem langfristig sicheren Einkommen. Zwischen den Angeboten bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede hinsichtlich der im Kleingedruckten versteckten Kosten (Verwaltungs- und Abschlusskosten). Die klassische Rentenversicherung ist ein vergleichsweise teures Produkt. Andere Anlageformen rechnen sich besser.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Diese Anlageform ist eine Variante der klassischen Rentenversicherung. Der Großteil des Geldes wird in sichere Anlagen investiert, um daraus die garantierte Mindestrente zu erwirtschaften. Darüber hinaus gehende Gelder werden in Investmentfonds angelegt mit der Chance einer Überrendite. In Tests haben fondsgebundene Rentenversicherungen bisher stets schlecht abgeschnitten. Das liegt hauptsächlich an den Kosten. Neben den Verwaltungs- und Abschlusskosten für die Versicherung fallen hier zusätzlich noch der Ausgabenaufschlag sowie Management- und Depotgebühr für die Fonds an.

Banksparpläne: Riester-Banksparpläne werden in großer Zahl angeboten und erfreuen sich auch wegen ihrer vertrauten Struktur zunehmender Beliebtheit. Das Geld wird regelmäßig auf ein verzinstes Sparkonto eingezahlt. Üblich ist ein variabler Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Leitzinses orientiert und damit auch einen gewissen Inflationsschutz bietet. Je nach Höhe des angesparten Kapitals kann der Anleger zusätzlich noch mit Bonuszinsen rechnen. Bei Eintritt der Rentenphase kann sich der Anleger dann maximal 30 Prozent des Geldes auszahlen lassen. Aus der Restsumme wird ein Rentenplan gebildet, der durch eine ergänzende Rentenpolice gesichert ist. Für Banksparpläne gilt außerdem der Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung. Auch im Konkursfall der Bank oder Sparkasse sind Beträge bis zu 100.000 Euro pro Person gesichert. Ein Vorteil sind darüber hinaus die geringen Kosten. Banksparpläne sind in erster Linie für Personen geeignet, die ihr Geld risikolos anlegen wollen.

Fondssparpläne: Bei dieser Variante investieren Anleger ihr Geld in Investmentfonds, beispielsweise in Aktien-, Renten- oder Mischfonds. Der Anreiz besteht darin, von Kursgewinnen an den Aktien- und Rentenmärkten zu profitieren. Im Gegensatz zur sonst üblichen Praxis entscheidet bei den geförderten Fondssparplänen nicht der Kunde über die Auswahl der Fonds, sondern der Anbieter. Ein weiterer wichtiger Unterschied ergibt sich aus der durch den Renteneintritt vorgegebenen Laufzeit. Bei kurzer Laufzeit wird der Anbieter das Geld nur in sichere Anlagen mit relativ geringer Rendite investieren können, bei langfristiger Anlage kann er auch ertragsstärkere Aktienfonds einsetzen. Auf der Kostenseite fallen die Verwaltungs- und Depotkosten sowie der Ausgabenaufschlag und die Managementgebühren für die Fonds ins Gewicht. Die übrige Abwicklung ist wie bei den zuvor beschriebenen Banksparplänen. Fondssparpläne eignen sich besonders für junge Leute (bis Mitte 30), die mit einer langen Laufzeit rechnen können, bei der Aktienanlagen erfahrungsgemäß eine höhere Rendite erwirtschaften. Die zukünftige Rentenhöhe lässt sich jedoch nicht im Voraus berechnen.

Wohn-Riester. Die Riester-Förderung mit Zulagen und Steuervorteil kann seit 2008 auch zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dahinter steckt die richtige Überlegung, dass eigene vier Wände im Alter Mietersparnis bedeuten und eine "steinerne Rente" darstellen. Für Anleger, die später eine selbstgenutzte Immobilie erwerben wollen, ist ein riestergefördertes Bausparen entwickelt worden. Wer bereits jetzt Wohneigentum anstrebt, kann sich für ein Baudarlehen entscheiden und das Kapital aus der Riesterförderung bei Renteneintritt zur Tilgung einsetzen.

Informieren, vergleichen, sortieren
Unbestritten ist die staatliche Riester-Förderung ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Zur Schließung der bevorstehenden Rentenlücke nimmt nahezu jeder fünfte Deutsche sie in Anspruch. Auf der anderen Seite ist die Zahl der riestergeförderten Finanzprodukte derart gewachsen, dass keiner mehr durchblickt. Auch die Bürokratie hat abschreckendes Ausmaß. Für einen Einsteiger ist es deshalb schwer geworden, in dieser wichtigen Frage mit Langzeitbindung die richtige Entscheidung zu treffen. Jeder Anbieter ist versucht, sein Angebot in den höchsten Tönen zu loben. Doch Vorsicht ist angebracht. Das Einzige, was hilft, ist vergleichen, prüfen, sortieren. Die Stiftung Warentest mit ihren Publikationen sowie die Zeitschriften Finanztest und Ökotest haben hierzu wertvolle Beiträge geleistet. Sie sind größtenteils noch im Internet - teilweise gegen Gebühren — verfügbar. Auch in vielen Verbraucherzentralen können sie eingesehen werden. Empfohlene Links:

www.test.de (Stiftung Warentest und Finanztest)
www.oekotest.de
Unabhängige Riester-Rechner:
www.rente-riester-vergleich.de
www.riester-rechner.de
www.riesterrechner24.de
www.ihre-vorsorge.de

In der nächsten Folge zum Thema Riester-Rente geht es um aktuelle Probleme bei bestehenden Verträgen

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