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Verbraucherschützer kritisieren: Verpackungen: Süßer Inhalt kaum lesbar

zuletzt aktualisiert: 07.05.2009 - 14:48

Düsseldorf (RPO). Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass Hersteller ihre Zutatenliste für Süßigkeiten und Knabberzeug schlecht kennzeichnen. Produktinformationen würden äußerst kundenunfreundlich platziert. Selbst mit Brille können Verbrau­cher häufig die Hinweise nicht auf Anhieb finden, geschweige denn lesen, berichten die Verbraucherschützer. "Viele Hersteller führen die Auf­listung der Zutaten auf ihren verpackten Pro­dukten ad absurdum", kritisiert Klaus Mül­ler, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Die Schrift ist oft winzig, die Farb-Kontraste kaum zu unterscheiden, alles ist zu eng gedruckt und die wichtigen Hinweise sind oft inmitten einer babylo­nischen Sprachvielfalt kaum auszumachen. Oft verstecken sich die Hinweise auch noch unter einer Verpackungs­naht oder -ban­derole. Das sind die Ergebnisse einer Untersuchung der Verbraucherzentrale. Sie hat 75 Nasch- und Knabberartikel von 47 Herstellern und Abpackfirmen untersucht.

Buchstäblich unter die Lupe genommen hat sie eng bedruckte Rie­gel, Eier und Linsen aus Schokolade, zahlrei­che Variatio­nen aus Weichgummi, dazu noch Kekse und Bonbons bis hin zu Chips und Knab­ber-Mixtu­ren – in mittleren Ver­packungsgrößen zwischen 70 und 400 Gramm.

Schlechte Noten gab es auch für bekannte Firmen: Markenartikel von Mars, Nestlé, Haribo oder Pringels patzten dabei ebenso wie No-Name-Produkte. Mehrere Kritikpunkte stachen bei den Verpackungen von zwei Dritteln der 75 analysierten Produkte gleich doppelt und dreifach ins Auge: Eine unle­serli­che, kleine Schrift wurde 41-mal gemessen. Auf 63 Produkten erschwerte der geringe Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund die Lesbarkeit. Bei 38 Packungen verbargen sich die deut­schen Informationen im Umfeld anderer Sprachen. Und in 18 Fällen waren die Hinweise unterm Verschluss zusammengeknautscht oder unter einer Verpackungsnaht versteckt.

Das Fazit der Verbraucherschützer: Unterm Strich sei die vorgeschriebene Kennzeichnung für Hersteller offensichtlich ein lästiges Übel. Um sämtliche Produktinformationen – teilweise in bis zu 19 Sprachen – auf einer Tüte Chips oder Tafel Schokolade unterzubringen, übersäen vor allem Markenhersteller die komplette Rückseite oder Seitenfläche mit klein und eng gedrucktem Fließtext. Das sei sparsamer, als verschiedene Verpackungen herzustellen.

Der Gesetzgeber habe die Angaben klar geregelt: Sämtliche Zutaten müssen bei verarbeiteten Lebensmitteln auf den Verpa­ckungen angegeben werden – und zwar an gut sichtbarer Stelle, in deutscher Spra­che, leicht verständlich und deutlich lesbar, so die Verbraucherzentrale. Die Zutatenliste liefert wichtige Hin­weise, etwa für Konsumenten, die bestimmte Farb-, Geschmacks- oder Konser­vie­rungsstoffe nicht vertragen, oder für Allergiker, die auf Inhaltsstoffe wie Milch oder Soja reagieren. Vegetariern, Mus­limen und gesundheitsbewussten Käufern, soll das Zutatenver­zeichnis beim Kauf Orientierungshilfe geben.

Um Verbrau­chern einen barrierefreien Zugang zu den wichtigen Produktinformationen zu ermög­lichen, unterstützt der NRW-Verbraucherzentralenvor­stand den Vorstoß der Euro­päi­schen Union, die die Schriftgröße beim Druck von Zuta­tenverzeichnis­sen europaweit auf drei Mil­limeter festlegen und dafür sorgen will, dass sich Sprache und Hinter­grund merklich voneinander unterscheiden.

Die Verbraucherzentrale NRW fordert zudem die Hersteller auf, die verpackten Pro­dukte auch ohne gesetzli­chen Zwang kundenfreundlicher zu gestalten: "Die not­wen­digen Informa­tio­nen sollten übersichtlich, in akzeptabler Lesegröße auf abge­setztem Hinter­grund, frei zugänglich und in weniger Sprachen auf der Verpa­ckung platziert werden", so Müller.

Wir zeigen eine Auswahl der untersuchten Produkte.


 
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