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Ein Fall für die Hausratversicherung: Der Fahrradklau geht um

VON KLAUS KRAUSE - zuletzt aktualisiert: 29.07.2011 - 13:06

Düsseldorf (RPO). Fahrraddiebstahl ist Saisongeschäft. In diesen Wochen und Monaten herrscht Hochbetrieb in einschlägigen Kreisen. Auf Volksfesten, bei Sportveranstaltungen, in Freizeitanlagen und überall in der City treiben Fahrraddiebe ihr Unwesen. Nachts sind Banden unterwegs. Die polizeiliche Aufklärungsquote ist gering. Die Sache endet meistens als Versicherungsfall. Hoffentlich geht alles klar.

83.000 Fahrraddiebstähle verzeichnet die Kriminalstatistik von Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010. Das waren zwölf Prozent weniger als im Jahr zuvor, aber die absolute Zahl bleibt erschreckend hoch. In den Zahlen sind auch die Fälle „unerlaubter Inanspruchnahme“ enthalten. Jemand nimmt sich ein fremdes Rad, fährt damit Richtung Heimat und stellt es dann irgendwo ab. Die Aufklärungsquote verbesserte sich insgesamt von 8,1 auf 8,8 Prozent. Rund 75.000 Fälle blieben ungeklärt.

Herber Verlust für die Betroffenen, denn nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) sind nur 40 Prozent der Fahrräder über Hausratsversicherungen abgesichert. Dennoch landen jährlich Zehntausende Schadensmeldungen bei den Versicherungen. Aber die Regulierung ist kein Selbstgänger.

Hausrat- oder Fahrradversicherung

Zu D-Mark-Zeiten war die Anschaffung eines Fahrrads keine große Affäre. Ein einfacher Drahtesel kostete 250 bis 400 Mark (125 bis 200 Euro). Aber mit wachsendem Komfortanspruch sind auch die Preise im letzten Jahrzehnt kräftig gestiegen. Für ein normales Cityrad muss man heute 400 bis 600 Euro hinblättern, die Preise für Rennräder, Mountainbikes und E-Bikes reichen bis 3000, 4000 Euro. Um eine Versicherung kommt keiner herum.

Bei einer bestehenden Hausratsversicherung ist zu prüfen, ob Fahrraddiebstahl auch bisher schon mit abgesichert war. Ansonsten ist eine Deckungserweiterung zu vereinbaren, was zu einer moderaten Prämienerhöhung führen kann, nicht muss. Achtzugeben ist auf die so genannte "Nachtklausel". Danach sind Fahrraddiebstähle, die sich zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr ereignen, nicht ersatzpflichtig. Auch für mutwillige Beschädigungen (Vandalismus) besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Für Fahrräder der obersten Preiskategorie werden neuerdings auch spezielle Fahrradversicherungen angeboten, bis hin zum Rundum-sorglos-Paket.

Neben Diebstahl sind durch die Police auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Vandalismus abgedeckt, selbst Reparaturkosten können mitversichert werden. Aber Leistung hat auch ihren Preis. Die Jahresprämie für ein Fahrrad mit einem Anschaffungspreis bis zu 1600 Euro bewegt sich je nach Anbieter und Leistungsspektrum zwischen 150 und 330 Euro, bei Anschaffungspreis 4000 Euro werden zwischen 260 und 660 Euro aufgerufen. Auch hier gilt: Vor Abschluss sorgfältig prüfen und vergleichen mit dem besonderen Augenmerk auf Einschränkungen.

Sicherheitsvorkehrungen

Der beste Schutz gegen Diebstahl ist Vorsorge. Nun gibt es aber unter den Tätern Profis, die mit allen Wassern gewaschen sind. Vor wenigen Tagen wurde nachts in Düsseldorf eine Diebesbande gestellt. Vier Männer im Alter zwischen 17 und 59 Jahren hatten zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung auf einem Lieferwagen bereits sechs gestohlene Fahrräder an Bord. Als Diebeswerkzeug wurde ein Bolzenschneider sicher gestellt. Wie schützt man sein Fahrrad vor Diebstahl?

Hochwertiges Schloss
.
Und nie vergessen abzuschließen, auch wenn die Abwesenheit nur wenige Minuten dauert.

Keine einsamen Abstellorte.
Zwar passieren die meisten Fahrraddiebstähle in dicht besiedelten Vierteln, aber an entlegenen Stellen fallen dort abgestellte Fahrräder besonders auf.

Nachts von der Straße.
Nach Einbruch der Dunkelheit sind Fahrraddiebe besonders aktiv. In den Nachstunden sollten Fahrräder deshalb - auch aus Versicherungsgründen - in einem verschlossenen Raum abgestellt werden.

Schadensfall
Für den Fall der Fälle, dass ein Fahrrad trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gestohlen worden ist, muss der Betroffene sofort reagieren. Zu warten, ob das Fahrrad irgendwie wieder auftaucht, wäre in diesem Moment ein Versäumnis. Die wichtigsten Schritte:

1. Polizei. Den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeistelle melden. Ohne polizeiliche Meldung keine Versicherungsleistung. Entgegen weit verbreiteter Vorurteile wird die Polizei die Fahndung einleiten. Ein Foto des gestohlenen Fahrrads, möglicherweise auch von besonderen Details, außerdem die Rahmennummer (sie ist fabrikseitig im Rahmen eingeprägt) wären für die polizeiliche Arbeit sehr hilfreich.

2. Versicherung. Auch die Versicherung sollte rechtzeitig informiert werden. Für die ausführliche Schadensmeldung des Versicherten ist dann auch die Anschaffungsrechnung für das Fahrrad notwendig. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und unkomplizierter kann der Schaden reguliert werden.

Eine Frage zum Schluss: Für alles gibt es Versicherungen. Warum kann man sich nicht dagegen versichern, Versicherungen zu brauchen? (Wolfgang J. Reus)


 
 
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