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Die wichtigste Versicherung: Haftpflicht ist Pflicht

VON JÜRGEN GAULKE - zuletzt aktualisiert: 09.04.2008

Düsseldorf (RP). Die Haftpflicht-Police gilt als die wichtigste Versicherung für jeden Erwachsenen. Worauf Kunden achten sollten – vor und nach dem Abschluss - erfahren Sie hier.

Haftpflichtschäden entstehen schnell: Es reicht aus, als Fußgänger unaufmerksam über die Straße zu gehen und ein Auto zum Ausweichen zu zwingen – schon muss der Verursacher für den Schaden und die Behandlungskosten der Insassen aufkommen.

Die Gesetze diesbezüglich sind hart und unerbittlich, aber gerecht. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“, heißt es in Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gemeint ist ein Schadensersatz in unbegrenzter Höhe, also bis zur Pfändungsgrenze. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt diese unbegrenzte Verpflichtung, die in schweren Fällen die materielle Existenz des Versicherten gefährden kann. Denn es ist möglich, dass er ein Leben lang zahlen muss.

Die Haftpflichtversicherung ist daher die wichtigste Versicherung für jeden Erwachsenen. Die Police kostet bei günstigen Versicherungsgesellschaften weniger als 50 Euro im Jahr – und taugt doch zu wesentlich mehr, als nur die teuren Designer-Brillen zu ersetzen, auf die man sich gesetzt hat. Dennoch haben nur gut 60 Prozent der Deutschen eine solche Versicherung abgeschlossen. Jeder Dritte trägt sein Risiko selbst, was auch für die möglichen Opfer ein Problem ist, wenn der Schädigende den Schaden nicht mehr aus der eigenen Tasche zahlen kann.

Eltern haften für ihre Kinder

Eltern haften zudem möglicherweise für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Zwar gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht schuldfähig, und zwischen dem siebten und 18. Lebensjahr kann ihnen die erforderliche Einsicht bei Begehung der schädigenden Handlung fehlen (dies wird durch ein psychologisches Gutachten geklärt). Allerdings kann den Eltern eventuell eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden. Daher sollten Eltern möglichst eine Versicherung wählen, die Schäden einschließt, die von Kindern verursacht werden.

Doch selbst wer versichert ist, genießt oft keinen allumfassenden Schutz. So haben viele Haushalte noch alte Verträge, die beispielsweise nur eine Versicherungssumme von 100.000 DM abdecken. Üblich ist heute eine unbegrenzte Deckung, mindestens aber zwei Millionen Euro. Auch Allmählichkeits- oder Mietschäden sind in Altpolicen oft ausgeschlossen.

Andererseits schließen neuere Tarife bestimmte, häufige Schäden aus. So ist der Ersatz von geliehenen oder gemieteten Gegenständen meist ausgeschlossen – ebenso Gefälligkeitsleistungen, etwa wenn das Unglück bei der Gartenarbeit für den Nachbarn passiert. Sportliche Tätigkeiten sind ebenfalls meist unversichert. Kurios: Wer Kinderdrachen steigen lässt, unterliegt dem Luftverkehrsrecht, das ebenfalls nicht von einer Privathaftpflichtpolice gedeckt ist. Deshalb gilt vor jedem Abschluss, die Bedingungen genau abzuklären, unter denen die Versicherung greift.

Quelle: RP

 
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