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Begleit-Aufenthalt wird bezahlt: Kinder im Krankenhaus

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 19.05.2008

Düsseldorf (RP). Krank zu sein, das ist für Kinder meist ein Horror. Das gilt erst recht, wenn sie ins Krankenhaus müssen. Die Kassen unterstützen allerdings die Mitaufnahme von Müttern oder Vätern, die ihre Sprösslinge im Krankenhaus begleiten.

Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind, kann ein Elternteil mit aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Geregelt ist dies in Paragraf 11, Absatz 3 des fünften Sozialgesetzbuchs. Danach umfassen die Kassen-Leistungen bei stationärer Behandlung „auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten“.

Ob die Mitaufnahme der Mutter, des Vaters oder einer anderen Bezugsperson medizinisch notwendig ist, entscheidet der Krankenhausarzt. Für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson in der Klinik übernehmen die gesetzlichen Kassen bis zu 45 Euro pro Tag, die direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet werden. „Die Anwesenheit der Mutter oder des Vaters gibt dem Kind ein Stück Sicherheit. Dies kann bewirken, dass es schneller gesund wird“, sagt Heike Heweling von der BKK Gesundheit.

„Besonders bei Kleinkindern, die noch nicht sprechen können, ist es äußerst wichtig, dass die Eltern dabei sind. Sie kennen das Verhalten und die Vorlieben ihres Kindes und können so zwischen dem kleinen Patienten und den Ärzten und Pflegern vermitteln“, so Heweling. Aber auch bei älteren Kindern und bei Jugendlichen, die schwer krank oder behindert sind, könne die Begleitung sinnvoll sein.

Mit dem Kind im Krankenhaus bleiben

Wichtig für erwerbstätige Eltern ist dabei: Sie kommen nicht in finanzielle Nöte, wenn sie mit ihrem Kind im Krankenhaus bleiben. Denn ein erwerbstätiges Elternteil kann dafür unbezahlten Urlaub nehmen und bekommt den Nettoverdienstausfall von der gesetzlichen Kasse erstattet.

Falls weitere Kinder zu Hause zu betreuen und diese unter zwölf Jahren sind, müssen die Krankenkassen unter Umständen auch noch zusätzlich die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe muss vorab beantragt werden. Gerade für alleinerziehende Elternteile reicht aber eine Hilfe, die in der Regel nur für acht Stunden pro Tag eingestellt werden kann, oft nicht aus.

Tipp: Betroffene Mütter oder Väter, die eines ihrer Kinder im Krankenhaus begleiten, sollten mit ihrer Kasse und dem Jugendamt Kontakt aufnehmen. So kann oft gemeinsam eine praktikable Lösung gefunden werden. Die beschriebenen Unterstützungen gelten in dieser Form nur für gesetzlich Versicherte. Auch bei einigen privaten Krankenversicherungen kann aber eine Krankenhaus-Mitaufnahme und Haushaltshilfe vertraglich vereinbart werden - dann allerdings als kostenpflichtige Extra-Leistung.

Quelle: RP

 
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