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Nicht immer sind Kinder gratis mitversichert: Krankenkassen schreiben Eltern an

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 06.09.2010 - 07:27

Düsseldorf (RP). Derzeit erhalten viele Eltern Post von ihrer Krankenkasse: Diese prüft, ob ihre Kinder noch Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung haben.

Einkommensgrenze Die Prüfung wird auch für minderjährige Kinder vorgenommen. "Bei Kindern unter 15 findet die Prüfung im Drei-Jahres-Rhythmus statt. Danach jedes Jahr", erklärt Nicole Ramcke von der Techniker Krankenkasse (TK). Der Grund: Die beitragsfreie Familienversicherung gilt nur dann, wenn die Sprösslinge keine monatlichen Einkünfte über 365 Euro haben. Ausnahme: Bei einem angemeldeten Minijob dürfen sie auch bis zu 400 Euro verdienen.

Ist das Einkommen der Mitversicherten dauerhaft höher, so müssen sie sich selbst (freiwillig) krankenversichern. Dabei kommt es auf das Wort "dauerhaft" an. "Für einen Zeitraum von zwei Monaten innerhalb eines Jahres sind aber höhere Einkünfte erlaubt", so die TK-Sprecherin. Wichtig ist dabei: Auch Kapitaleinkünfte – etwa Zinsen aus einem Sparguthaben – werden mitgerechnet. Davon wird allerdings der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr abgezogen.

Kinder unter 23 Kinder unter 23 Jahre, die nicht erwerbstätig sind, sind familienversichert, wenn ihre Eltern Mitglied einer gesetzlichen Kasse sind. Unter 23-Jährige ohne Job sind damit auch in Wartezeiten vor einer Ausbildung weiter bei ihren Eltern mitversichert. Das Gleiche gilt für Kinder, die arbeitslos sind, soweit sie nicht schon als Leistungsbezieher über die Arbeitsagenturen krankenversichert sind.

25-Jahres-Grenze Studenten und Schüler sind mindestens bis zum 25. Geburtstag familienversichert, sofern sie nicht über zu viel Einkommen verfügen. Gleiches gilt für diejenigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen. Sofern Schüler oder Studenten ihren Wehr- oder Zivildienst abgeleistet haben, verlängert sich für sie die Zeit der Familienversicherung noch um die Dauer ihrer Dienstzeit. Sie können daher auch noch nach ihrem 25. Geburtstag über ihre Eltern versichert sein.

Azubis Wer eine betriebliche Berufsausbildung absolviert, ist stets selbst versicherungspflichtig – und muss von seiner Ausbildungsvergütung Beiträge zahlen.

Übrigens: Die beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den "Privaten" ist jedes Familienmitglied extra zu versichern.

Quelle: RP

 
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