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Altersvorsorge: Lebensversicherung meist unrentabel

zuletzt aktualisiert: 24.02.2011 - 13:15

Berlin (RPO). Experten raten, schon früh mit der Altersvorsorge zu beginnen. Dabei kommt immer wieder die Frage auf, ob es noch sinnvoll ist, eine Lebensversicherung abzuschließen. Doch angesichts der geplanten Absenkung des Garantiezinses sollten Verbraucher davon Abstand nehmen.

"Solche Verträge sind meist unrentabel und intransparent", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Stattdessen ist es ratsam, Alternativen wie Riester-Renten oder eine betriebliche Altersvorsorge ins Auge zu fassen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll der Garantiezins zum 1. Januar 2012 von derzeit 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent sinken.

Nicht unter Druck setzen lassen

Kunden sollten sich nicht von Versicherungsberatern unter Druck setzen lassen, mein Rudnik. "Eine klassische Lebensversicherung lohnt sich schon jetzt nicht mehr." Die tatsächliche Rendite liege bei solchen Policen oft nur bei 1,0 Prozent oder weniger. Zudem könnten Kunden meist nicht erkennen, wie viel der eingezahlten Beiträge tatsächlich angelegt werden. "Bei guten Versicherern liege die Sparquote bei 90 Prozent, bei schlechteren bei etwa 70 Prozent", erklärt Rudnik.

Das bedeutet: Zahlt ein Kunde monatlich 100 Euro ein, würden davon nach Abzug aller Kosten im schlechtesten Fall nur 70 Euro angelegt. Nur dieser Betrag werde mit dem Garantiezins verzinst. "Da kann sich jeder selber ausrechnen, was dabei herauskommt". Zwar stellten die Versicherungsunternehmen auch Überschusszahlungen in Aussicht. Darauf könnten sich Kunden aber nicht verlassen.

Nicht frühzeitg aussteigen

Kunden, die bereits eine Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, sollten aber dabei bleiben. Bei einem vorzeitigen Ausstieg machen Kunden in der Regel Verluste, da der Rückkaufwert meist nicht den eingezahlten Beiträgen entspreche. Für Verträge, die vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, gebe es zudem einen steuerlichen Vorteil. Die ausgezahlte Kapitalabfindung ist teuerfrei. Bedingung sei dabei, dass die Beiträge mindestens fünf Jahre eingezahlt worden sind und die gesamte Laufzeit mindestens zwölf Jahre betragen haben.

Quelle: dpa/mais

 
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