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Laut Verbraucherschützern: Millionen Versicherungskunden können Geld zurückverlangen

zuletzt aktualisiert: 22.11.2009 - 16:17

Hamburg (RPO). Millionen Deutsche können Verbraucherschützern zufolge als Konsequenz aus einem wegweisenden Urteil Geld von ihrer Versicherung zurückverlangen. Das Landgericht Hamburg erklärte mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig.

Sie führten dem Kunden "weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht", entschied das Gericht laut einer von der Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichen Presseerklärung. Die Hamburger Verbraucherschützer hatten gegen drei Unternehmen geklagt. Die Urteile haben die Aktenzeichen 1116/07, 1136/07, 1153/07 am OLG Hamburg.  

Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Verträge in den vergangenen Jahren gekündigt haben, "können nun Nachschlag verlangen", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg dem "Spiegel". "Wir schätzen die Summe, die die Versicherungswirtschaft nun an die Verbraucher zahlen muss, auf rund zwölf Milliarden Euro", hieß es in einer Erklärung der Verbraucherschützer vom Freitag. Die Betroffenen sollten sofort ihre Ansprüche anmelden, auch wenn die Versicherungswirtschaft Berufung gegen das Urteil einlegen werde.

"Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft"

Der "Spiegel" beschreibt den Fall eines Hamburger Geschäftsmanns, der 2002 und 2003 insgesamt 16.150 Euro in eine Lebensversicherung einzahlte. Als er den Vertrag vorzeitig kündigte, teilte ihm seine Versicherung den Angaben zufolge mit, dass er nichts zurückgezahlt bekommen sollte. Der Kunde habe über Jahre erst mal nur für Provisionen und Gebühren zahlen müssen, schrieb das Nachrichtenmagazin.

"Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern", erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesgerichtshof habe ähnliche, bis 2001 verwendete Klauseln bereits 2005 für ungültig erklärt. Die neuen Klauseln seien seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten worden. "Die Urteile haben also Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft", erklärten die Verbraucherschützer.

Laut "Spiegel" endete die beanstandte Praxis mit Inkraftreten des neuen Versicherungsgesetzes Anfang 2008.

Quelle: AP/sdr

 
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