Änderungen ab 2012: Neue Regeln bei Versicherungen
VON GEORG WINTERS - zuletzt aktualisiert: 29.12.2011 - 02:30Düsseldorf (RP). Im neuen Jahr treten sowohl bei den Sozial- als auch bei den Privatversicherungen einige Änderungen in Kraft.
Versicherungsgrenzen In der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man zwischen Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen. Wer mit seinem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln (muss es aber nicht); wer darunter liegt, ist an die gesetzliche Versicherung gebunden. Die Grenze steigt 2012 um 1350 auf 50 850 Euro. Auf den Monat umgerechnet, heißt das: Wer ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von mehr als 4237,50 Euro hat, kann selbst entscheiden, ob er gesetzlich oder privat krankenversichert sein will.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge vom Einkommen berechnet werden. Sie steigt von monatlich 3712,50 auf 3825 Euro. Bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent (die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber) wird bei 3825 Euro Einkommen ein Krankenversicherungsbeitrag von 558,45 Euro fällig. Dazu kommen 1,95 Prozent Pflegeversicherung. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, dessen Höchstbeitrag steigt auf 592,88 Euro.
Rentenversicherung Die Beitragssätze sinken um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Umgekehrt steigt in Westdeutschland die Beitragsbemessungsgrenze von 5500 auf 5600 Euro (im Osten bleibt sie bei 4800 Euro). Die gleichen Zahlen gelten in der Arbeitslosenversicherung, in der der Beitragssatz bei drei Prozent bleibt. Auch bei diesen Sozialversicherungen trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Lebensversicherung Bei Versicherungen, die neu abgeschlossen werden, sinkt der Garantiezins von 2,25 auf 1,75 Prozent. Der Garantiezins ist der Zins, den die Versicherer ihren Kunden höchstens versprechen dürfen.
Riester-Rente Bisher können Versicherte, die über einen Riester-Vertrag privat vorsorgen, die Leistungen aus der Versicherung ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Wer bei Neuverträgen künftig die Zulagen kassieren will, muss bis zu seinem 62. Geburtstag mit der Auszahlung der Rente warten. Das Gleiche gilt für die Rürup-Rente.
Unisex-Tarife Nicht zum Jahresbeginn, sondern erst am 21. Dezember des kommenden Jahres gilt eine Neuregelung bei den Versicherungstarifen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Versicherungsunternehmen keine unterschiedlichen Beiträge mehr von Männern und Frauen verlangen. Der Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen: C-236/09). Diese Entscheidung ist für die Prämienkalkulation der Versicherer wichtig. Denn bisher gibt es erhebliche Unterschiede beispielsweise in der Altersvorsorge (wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung) und bei Autoversicherungen (wegen der unterschiedlichen Unfallhäufigkeit).
Autoversicherung Fahrzeuge sind bei den Kfz-Policen in Typ- und Regionalklassen eingeteilt. Diese Einstufungen berücksichtigen, dass Autos unterschiedlicher Hersteller unterschiedlich oft Unfälle verursachen und die Häufigkeit auch von den Regionen abhängt, in denen die Wagen unterwegs sind. Mancher Autofahrer muss bei Änderungen dieser Klassen mit einer höheren Prämie rechnen. Und das kann 2012 passieren. Denn im kommenden Jahr wird jedes dritte neu zugelassene Auto in eine andere Typklasse eingeordnet, als dies im alten Jahr geschehen wäre.
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