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Mehr Datenschutz: "Schwarze Liste" der Versicherer transparenter

zuletzt aktualisiert: 26.03.2011 - 15:23

Köln (RPO). Die deutschen Versicherer wollen den Datenschutz verbessern. Das von Kritikern auch als "schwarze Liste" bezeichnete Hinweis- und Informationssystem (HIS) wird vom 1. April an als "transparente Auskunftei" geführt, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Köln mitteilte.

Betroffene werden demnach informiert, wenn eine Meldung zu ihrer Person eingetragen wird, und können zudem auch eine Selbstauskunft beim Betreiber der Datensammlung einholen.

Mit der Warndatei wollen sich die Versicherer vor Betrug beim Abschluss von Versicherungen oder im Schadensfall schützen. Die seit 1993 betriebene Datensammlung umfasst laut GDV derzeit rund neun Millionen Einträge. Festgehalten wird etwa, ob Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung besonders klagefreudig sind oder jemand eine außergewöhnlich hohe Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.

Kritiker wie etwa Datenschützer und der Bund der Versicherten hatten in den vergangenen Jahren wiederholt eine "Geheimniskrämerei der Versicherungswirtschaft" beklagt, weil die Branche die genaue Systematik der Datenbank nicht offenlege.

Mit dem neuen HIS trügen die Versicherer nun den gestiegenen Anforderungen an Datenschutz und Transparenz sowie technischen Weiterentwicklungen Rechnung, sagte das Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung, Bernhard Gause. Die Auskunftei arbeitet demnach im Online-Verfahren getrennt nach Versicherungssparten.

Ein Sachbearbeiter, der beispielsweise Schadensfälle in der Kfz-Versicherung bearbeitet, darf demnach nur in der Sparte Kraftfahrt Meldungen in das HIS eingeben oder aber Daten abfragen. Ein Gesamtprofil des Versicherungskunden kann laut GDV damit nicht erstellt werden.

Zudem gelten demnach für Eintragungen in die Datenliste klar definierte Meldekriterien, die sich in insgesamt vier Kategorien einteilen lassen. Zur Kategorie "atypische Schadenhäufigkeiten" würde beispielsweise der Fall eines Rechtsschutzversicherten zählen, der vier oder mehr Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Kalendermonaten gemeldet hat.

Quelle: AFP/mais

 
 
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