Die Beitragssätze für gesetzlich Versicherte sind in Deutschland einheitlich. Dennoch sind die Leistungen der Krankenkassen durchaus unterschiedlich. Ein Wechsel zu einer anderen Kasse kann sich durchaus lohnen. Doch vor einem Wechsel sollten die Leistungen sorgfältig geprüft werden.
Anspruch des Patienten
Patienten sollten gegenüber ihrer Krankenkasse anspruchvoll sein. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Kunden gut zu beraten und zu versorgen. Das gilt auch für ältere und kranke Menschen. Durch die neuen Regelungen sind sie für die Kassen finanziell attraktiv.
Wann und wie ist ein Wechsel möglich?
Patienten zahlen jetzt bei allen Kassen den gleichen Beitrag. Ein Wechsel ist jederzeit ohne Aufpreis möglich.
Wechsel wegen bestimmten Leistungen
Patienten, die wegen einer bestimmten Leistung die Kasse wechseln, sollten sich bestätigen lassen, dass die neue Kasse die gewünschten Leistungen nicht bald streicht. Bei kleineren Kassen, zum Beispiel BKK oder IKK, stehen zukünftig noch weitere Fusionen an, dadurch können sich Leistungen und Service ändern.
Formen der Versorgung
So genannte Hausarztmodelle, Disease Management und integrierte Versorgung können die Behandlung des Patienten verbessern. Doch nicht alle Ärzte nehmen an diesen Programmen teil. Den Arzt sollte nur wechseln, wenn die medizinische Behandlungsqualität bei einem anderen Arzt besser ist.
Zuschüsse für Gesundheitskurse
Wer an bestimmten Programmen teilnimmt und sich gesundheitsbewusst verhält, dem bieten die Kassen finanzielle Vorteile. Gesundheitskurse für den Rücken werden mit mehreren hundert Euro bezuschusst.
Risiko der Wahltarife
Wahltarife der Krankenkassen, in denen Patienten Prämien für den Verzicht auf Arztbesuche bekommen, können riskant sein. Arztbesuche sollten nicht aufgeschoben werden, um eine Prämie zu sichern. Selbstbehalttarife können teuer werden, falls der Patient wider Erwarten doch erkrankt oder einen Unfall hat. Im ungünstigsten Fall müssen mehr als drei Jahre lang mehr als der normale Kassenbeitrag gezahlt werden.
Familien
Krankenversicherte mit Kindern sollten sich insbesondere für den Fall absichern, dass sie den Haushalt wegen einer Erkrankung zeitweise nicht selbst führen können. Einige Kassen bieten eine über den gesetzlich vorgegeben Umfang hinausgehende Haushaltshilfe an.