Nach dem Hochwasser: Tipps für die Schadensregulierung
zuletzt aktualisiert: 11.01.2011 - 12:51Düsseldorf (RPO). Das Hochwasser der letzten Tage hat in einigen Regionen zu etlichen Schäden an Häusern und Hausrat geführt. Versicherte sind in solchen Fällen auf schnelle Hilfe durch ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angewiesen.
Die Assekuranzen leisten allerdings nur, wenn die Verträge eine so genannte Elementarschadensklausel beinhalten, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Diese Klausel muss beim Vertragsabschluss gesondert vereinbart worden sein.
Ist dies geschehen, kommt die Hausratversicherung beispielsweise für Möbelschäden durch eingedrungenes Wasser auf. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Haus selbst, wie etwa gebrochene Fensterscheiben oder durchnässte Mauern.
Damit die Abwicklung bei vorhandenem Versicherungsschutz möglichst problemlos durchgeführt werden kann, gibt die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Tipps für Betroffene.
Wer Fragen zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung hat oder prüfen will, ob er ausreichend versichert ist, kann sich an die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. wenden. Sie kann bei Problemen in Schadensfällen die Verhandlungen mit den Versicherern übernehmen.
Info: versicherung@vz-rlp.de. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107, 55031 Mainz wenden. Die Beratung kostet 25 Euro.
Telefonzeiten: Mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der landesweiten Rufnummer 09001 77 80 80 2 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen).
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







