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So wechseln Sie: Vorteil privat krankenversichert

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 04.01.2010 - 07:46

Düsseldorf (RP). Besser verdienende Arbeitnehmer können nicht von heute auf morgen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dafür müssen sie derzeit über einen Zeitraum von drei Jahren ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflicht-Grenze nachweisen.

2009 lag diese Grenze bei 48.600 Euro pro Jahr (4050 Euro pro Monat. 2010 wird sie auf 49.950 Euro im Jahr (4162,50 Euro/Monat) steigen.

Laut Koalitionsvertrag soll die Wartefrist für einen Wechsel in die PKV von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Die Neuregelung tritt zwar wahrscheinlich erst 2011 in Kraft. Aber Besserverdiener, die sich schon jetzt sicher sind, dass sie demnächst in die PKV wechseln wollen, müssen dennoch nicht bis zum nächsten Jahr warten. Sie können in der Übergangszeit einen Optionstarif schließen. Wer den wählt, dem wird garantiert, dass er Anfang 2011 ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in die gewählte private Versicherung wechseln kann.

"Dafür müssen Sie mit einem Versicherer Ihrer Wahl die kleine Anwartschaft vereinbaren", sagt Dorothee Hoffmeier vom Krankenversicherer Debeka. Bei dem kostet dies bis zum Beginn der regulären privaten Krankenversicherung einen Euro pro Monat. Diese kleine Anwartschaft ist hier allerdings gekoppelt an den Abschluss eines Zusatztarifes (etwa über Chefarztbehandlung im Krankenhaus).

Daneben gibt es, so Hoffmeier, auch die Möglichkeit einer "großen Anwartschaft". Mit dieser sichert man sich auch eine spätere Einstufung nicht nur nach dem jetzigen Gesundheitszustand, sondern auch nach dem derzeitigen Lebensalter. Dieses Angebot ist aber teurer, weil in den entsprechenden Tarifen eine Altersrückstellung enthalten ist.

Durch die Wahl eines Optionstarifes verpflichtet sich übrigens niemand dazu, später tatsächlich in die gewählte private Kasse zu wechseln. Wer in der "Optionszeit" beispielsweise ein Kind bekommt und so die Vorteile der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung schätzen lernt, kann natürlich seiner bisherigen gesetzlichen Kasse treu bleiben.

Quelle: RP

 
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