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Was Banken kassieren dürfen

Im März 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Nichtausführung von Lastschriften wegen eines ungedeckten Kontos keine Gebühren verlangt werden dürfen. Auch dann nicht, wenn diese als "Schadenersatz für Rücklastschriften" oder als Benachrichtigungsgebühr getarnt sind. Bereits seit 1997 entschied der BGH immer wieder gegen diese Praxis. (Alle Angaben laut Berliner Finanzvergleich forium.de)
Foto: AP
Im März 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Nichtausführung von Lastschriften wegen eines ungedeckten Kontos keine Gebühren verlangt werden dürfen. Auch dann nicht, wenn diese als "Schadenersatz für Rücklastschriften" oder als Benachrichtigungsgebühr getarnt sind. Bereits seit 1997 entschied der BGH immer wieder gegen diese Praxis. (Alle Angaben laut Berliner Finanzvergleich forium.de)