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Arbeit in der schulfreien Zeit: Was bei Ferienjobs wichtig ist

VON WOLFGANG SCHUBERT - zuletzt aktualisiert: 13.07.2009 - 07:28

Düsseldorf (RP). Auch in diesem Sommer wollen viele Ferienjobber das Taschen- und Studiengeld aufbessern. Doch die Wirtschaftskrise macht ihre Pläne häufig zunichte. Viele Firmen hätten nicht mal für ihr Stammpersonal genügend Arbeit, heißt es bei den regionalen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Viele Jugendliche jobben in den Ferien in Gaststätten. Foto: RP, Andreas Endermann

Viele Schüler und Studenten gingen deshalb leer aus. Wer den ersten Termin im Juni verpasst habe, könne allenfalls noch bei Firmen, in Büros und im Supermarkt direkt nachfragen, raten Jobvermittler. Nur wer dort persönlich Eindruck mache, habe noch die Chance, einen Job zu ergattern.

Doch die sind nicht alle seriös, und nicht jeder eignet sich für Jugendliche. "Ferienjobs müssen so begrenzt sein, dass sie den Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen", warnt NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Grundsätzlich gilt: Erst ab dreizehn Jahren erlaubt das Jugendschutzgesetz leichte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern – Zeitungen austragen, Babysitten oder Botengänge. Die Jobs sind auf zwei Stunden am Tag begrenzt. Erst mit dem 15. Geburtstag winkt ein regelrechter Ferienjob, oder wie es amtlich heißt: "eine kurzfristige Beschäftigung". Bei der dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten – allerdings längstens jedoch über einen Zeitraum von 20 Arbeitstagen. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs und 20 Uhr liegen. Ab 16 Jahren gibt es Ausnahmen, beispielsweise in der Gastronomie.

Harte körperliche Arbeiten sind für Jugendliche außen vor. Zu den typischen Ferienjobs zählen Aushilfe im Büro, das Auffüllen von Regalen im Supermarkt, Gartenarbeit, Nachhilfe für Mitschüler oder eine Betreuungstätigkeit in Alten- und Pflegeheimen.

Tabu sind alle Arbeiten bei denen unter Zeitdruck, etwa im Akkord, oder an gefährlichen Maschinen gearbeitet wird. Hinzu kommen Jobs, bei denen die Jugendlichen starker Hitze, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind, bei denen sie mit giftigen oder ätzenden Stoffen in Berührung kommen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder gar Strafanzeigen.

In der Verantwortung sieht das Jugendschutzgesetz Eltern und vor allem Arbeitgeber. Von denen erfahren die Jugendlichen auch, ob sie für ihre Tätigkeit eine Steuerkarte benötigen. Bei den meisten Ferienjobs ist das der Fall. Anfang des nächsten Jahres ist dann eine Steuererklärung fällig. Beträgt das Einkommen aus dem Ferienjob nicht mehr als 7664 Euro, gibt es einbehaltene Steuern zurück. Beiträge zu den Sozialversicherungen (Krankheit, Rente, Pflege) fallen für Ferienjobber erst gar nicht an.

Volljährige Schüler und Stundenten dürfen als Erwachsene in allen Jobs bis zu 50 Tage im Jahr arbeiten.

Quelle: RP

 
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