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Ein Bio-Siegel für Europa: Was sich zum 1. Juli ändert

VON ANJA INGENRIETH UND CHRISTIN NÜNEMANN - zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 - 10:04

Brüssel/Berlin (RP). Öko-Lebensmittel werden ab dem 1. Juli EU-weit einheitlich gekennzeichnet. Post kann virtuell versendet werden. Schuldner werden durch ein neues P-Konto besser geschützt.

Ab 1. Juli gilt in der EU ein neues einheitliches Bio-Siegel. Es zeigt zwölf Europasterne auf hellgrünem Hintergrund, die ein leicht geschwungenes Blatt bilden. Das ist aber nicht die einzige Änderung, die das Leben der Verbraucher ab heute erleichtert: Mit dem EPost-Brief kann Post nun auch an virtuelle Briefkästen versendet werden, und das Pfändungsschutzkonto sichert Schuldnern ihre Überlebensgrundlage.

Bio-Siegel Das neue Signet ist Pflicht für fertig verpackte Öko-Lebensmittel, die innerhalb der EU hergestellt wurden. Es garantiert, dass bei der Herstellung und Kontrolle die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung eingehalten wurden. Lebensmittel mit dem Öko-Signet müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel sind tabu. Die Tiere müssen zudem artgerecht gehalten werden. Antibiotika oder andere künstliche Stoffe im Futter sind verboten. Die Qualitäts-Kriterien entsprechen denen für das deutsche Bio-Siegel. Das grüne Sechseck bleibt ebenso bestehen wie Logos privater Anbauverbände.

Verbraucherorganisationen kritisieren das neue Signet, weil offene Problemfelder ungelöst bleiben. So dürfen mit ihm auch überzuckerte Frühstücksprodukte für Kinder ins Regal, sagt Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode.

EPost-Brief Der neue Service der Post ähnelt dem Prinzip einer E-Mail. Um ihn nutzen zu können, muss man sich aber zunächst in einer Postfiliale anmelden. Mit Benutzernamen und Passwort öffnet man dann im Internet seinen persönlichen Briefkasten. Hier kann sowohl Post empfangen als auch verschickt werden. Auch das Versenden von Fotos und Dokumenten ist möglich.

Der Vorteil gegenüber einer E-Mail: Sender und Empfänger sind bei der Post registriert und deshalb sofort identifizierbar. Unerwünschte Nachrichten von anonymen Absendern werden so verhindert. Außerdem ist der digitale Postweg verschlüsselt. So können in Zukunft auch vertrauliche Daten und Einschreiben über das Internet sicher versendet werden. Der Nachteil: Der EPost-Brief soll voraussichtlich 39 Cent kosten. Damit ist er aber immer noch günstiger als der herkömmliche Brief für 55 Cent.

Pfändungsschutzkonto Das sogenannte P-Konto sichert einen Pauschalbetrag von 985,15 Euro pro Monat. Auf dieses Geld haben Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, keinen Zugriff. Ist der Schuldner unterhaltspflichtig, erhöht sich der Betrag. Zusätzlich können Sozialleistungen sowie Kindergeld vor der Pfändung geschützt werden. Bislang war ein P-Konto nur mit hohem bürokratischem Aufwand vor Gericht zu bekommen. Nun haben Girokonto-Besitzer einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung in ein P-Konto.

Grund für die Einführung des P-Kontos ist die Annahme, dass Verbraucher ohne Girokonto nicht am Wirtschaftsleben teilnehmen können – sie brauchen es zum Beispiel, um ihre Miete und ihre Stromrechnung zu zahlen oder ihren Lohn zu erhalten. Das P-Konto sei für Menschen in finanzieller Not ein Rettungsanker, deshalb sollte es kostenlos oder zumindest zu einem moderaten Preis angeboten werden, fordern Verbraucherschützer.

Quelle: RP

 
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