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Countdown 2009: Welche Finanztricks jetzt noch helfen

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 15.12.2009 - 07:53

Düsseldorf  (RP). Nur noch wenige Tage bis Jahresultimo. Zeit also, Geldangelegenheiten anzugehen, die noch 2009 erledigt werden sollten. Von "A" wie "Autounfall" bis "Z" wie "Zahnarzt" - wir sagen Ihnen, was zu tun bleibt.

Die Regierung will die Mindereinnahmen durch Wachstum ausgleichen.  Foto: ddp, ddp
Die Regierung will die Mindereinnahmen durch Wachstum ausgleichen. Foto: ddp, ddp

Außergewöhnliche Belastungen Steuerzahler, die 2009 außergewöhnliche Aufwendungen für einen Arzt oder ein Krankenhaus hatten, wegen einer Scheidung oder einer Beerdigung, können einen Teil davon absetzen. Es lohnt sich, solche Ausgaben zu bündeln: Je mehr "Außergewöhnliches" in einem Kalenderjahr angefallen ist, desto eher wird die Zumutbarkeitsgrenze überschritten.

Autounfall Wer 2009 einen selbst verschuldeten Unfall mit geringem Schaden (bis 500 ­) von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung hat regulieren lassen, kann das Geld zurückzahlen. Das rettet den Schadenfreiheitsrabatt (falls er sich verschlechtert haben sollte). Umgekehrt kann ein der Versicherung nicht gemeldeter Unfall noch bis Ende Dezember 2009 "nachgemeldet" werden. Das kann zwar eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zur Folge haben - aber unterm Strich von Vorteil sein. Der Versicherer rechnet das vor.

Bausparen Wer ein Bausparkonto und Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat, der sollte für 2009 den höchstmöglichen Betrag einzahlen: 512 oder 1 024 Euro (alleinstehend/verheiratet). Dann gibt's die maximale Prämie von rund 45/90 Euro. Die maßgebende Einkommensgrenze beträgt dabei 25 600/51 200 Euro pro Jahr.

Betriebskosten Vermieter haben die Betriebskosten für ihre Wohnungen spätestens zwölf Monate nach dem letzten Abrechnungszeitraum mit den Mietern abzurechnen. Geschieht das später, so dürfen Nachzahlungen im Regelfall nicht mehr verlangt werden. Ist der Abrechnungszeitraum – wie meistens - das Kalenderjahr, so muss die Rechnung für 2008 bis Silvester 2009 bei den Mietern eingehen, sollen noch Nachberechnungen möglich sein. Bei späterem Eingang muss allerdings ein errechnetes Guthaben noch an den Mieter überwiesen werden.

Handwerkerleistungen Aufwand für den Handwerker in den eigenen vier Wänden kann erstmals für 2009 bis zu 1200 Euro zu einer Steuerrückzahlung führen. Und zwar wird die maßgebende Summe unmittelbar von der Steuerschuld abgezogen – also nicht nur vom steuerpflichtigen Einkommen, was nur entsprechend dem persönlichen Steuersatz zu einer Steuerermäßigung geführt hätte. Maßgebend sind die Lohn- nicht die Materialkosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des höchstmöglichen Betrages sind Kosten von mindestens 6000 Euro (20 Prozent davon ergeben 1200 Euro). Handwerker modernisieren zum Beispiel Bäder oder tauschen Fenster aus. Bedingung: Unbare Zahlung!

Haushaltsnahe Dienstleistungen Das sind Dienstleistungen von Malermeistern, Fensterputzern oder Gärtnern im oder am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Wer solche Dienste noch bis Ende 2009 in Anspruch nimmt und bezahlt, dem werden bis zu 4000 Euro von der Steuerschuld abgezogen. Bedingung: Ausgaben von mindestens 20 000 Euro.

Haushaltshilfe Im Unterschied zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen" handelt es sich hier um Privatpersonen, die für Ordnung und Sauberkeit in Wohnungen und Häusern sorgen. Oft arbeiten sie auf 400-Euro-Basis. Soll dieser Status nicht verloren gehen, aber trotzdem Weihnachtsgeld gezahlt werden, so empfiehlt es sich, den Monatsverdienst so auszurichten, dass er – inklusive der Sonderzuwendung – im ganzen Jahr 4800 Euro nicht übersteigt.

Zahnersatz Gesetzlich Krankenversicherte können ihren Anspruch auf Zuschuss zum Zahnersatz um bis zu 30 Prozent steigern, wenn sie regelmäßig, also wenigstens einmal pro Jahr "rein vorsorglich" den Zahnarzt aufsuchen.

Quelle: RP

 
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