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Steuererklärung: Welche Rentner zahlen müssen

VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 23.02.2006 - 10:30

Düsseldorf (RP). Viele Rentner werden in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Denn seit 2005 werden Renten stärker besteuert. Die Erklärung muss bis Ende Mai beim Finanzamt sein. „Die meisten Rentner müssen aber weiter keine Steuern entrichten“, beruhigt Lars Dobratz, Sprecher der Oberfinanzdirektion Rheinland.

Steuerpflichtige 2004 mussten rund zwei Millionen Ruheständler in Deutschland Abgaben an die Finanzbehörden zahlen. Jetzt wird ihre Zahl nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums auf 3,3 Millionen steigen. Grund: Durch das Alterseinkünftegesetz ist der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente eines 65-Jährigen im Jahr 2005 von 27 auf 50 Prozent der Rente gestiegen. Bei diesem Anteil bleibt es für Alt-Rentner. Wer 2006 in den Ruhestand geht, muss aber schon 52 Prozent seiner Altersruhegelder versteuern. In den kommenden Jahren steigt der steuerpflichtige Teil der Alterseinkünfte für Neu-Rentner weiter bis 100 Prozent für jene, die 2040 in Rente gehen.

„Seit diesem Jahr gibt es ein neues Steuerformular - die „Anlage R für steuerpflichtige Rentner“, so Dobratz. Wer aber nur von der Rente lebt und nicht mehr als 1575 (Ehepaare: 3150) Euro im Monat bekommt, kann die „Anlage R“ und die Steuererklärung vergessen. Dafür sorgen die Freibeträge. Dabei wird folgende Rechnung aufgemacht: Von der erhaltenen Rente wird erst die Hälfte als Freibetrag abgezogen. Davon werden dann noch der Grundfreibetrag von 7664 Euro (Verheiratete: 15 329 Euro), die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie Beiträge zu bestimmten Versicherungen abgezogen.

Beispiel Eine allein stehende Rentnerin bezog 2005 monatlich 1100 Euro Rente, also 13.200 Euro im Jahr. Nur die Hälfte davon unterliegt der Steuer. Das sind 6600 Euro. Da dies weniger ist als der Grundfreibetrag, muss die Frau keine Steuern zahlen - und keine Steuererklärung für 2005 abgeben.

Abgaben ans Finanzamt müssen vor allem jene zahlen, die neben ihren Altersbezügen noch weitere Einkünfte (etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen) erzielt haben. Und kritisch wird es weiterhin für viele, die mehrere Alterseinkünfte beziehen - beispielsweise eine Betriebsrente, eine Rente einer privaten (Lebens-)Versicherungsgesellschaft und gesetzliche Altersrente.

Beispiel Für einen solchen Gutverdiener hat Volker Humeny, Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf, für uns gerechnet: Ein Verheirateter, geboren im Januar 1943, geht Anfang Februar 2007 mit 64 in den Ruhestand. Einkünfte: 1950 Euro gesetzliche Rente, 1400 Euro Betriebsrente, 500 Euro aus einer privaten Rentenversicherung. Einkommensteuer nach heutigem Stand: 1200 Euro. Nach dem Einkommensteuerrecht von 2004 häte er nur 300 Euro an den Fiskus zahlen müssen.

Kontrollmitteilungen der Stellen, die Renten auszahlen (ob privat oder gesetzlich) werden künftig dafür sorgen, dass die Finanzämter einen Überblick darüber haben, ob und wie viel Rente jemand bezieht. „Derzeit sind wir noch nicht so weit“, sagt der Sprecher der Oberfinanzdirektion. Für 2005 und auch 2006 wird es also wohl noch keinen gläsernen Rentner geben. Aber spätestens 2007 werden die Finanzämter einen Gesamtüberblick über die Renteneinkünfte haben.

Steuerpreller Wer dann Einkünfte verschweigt, wird auf jeden Fall ertappt. „Und wenn die Einkünfte entsprechend hoch sind, werden auch Nachforschungen über die vergangenen Jahre eingeleitet“, warnt der Sprecher der Finanzbehörde. Zumindest bestehe dann erheblicher „Erklärungsbedarf“. Auf jeden Fall werde die fällige Steuer eingefordert - auch für die Vorjahre. Rentner mit höheren Einkünften sollten nicht darauf warten, dass die Finanzbehörden sie zur Steuererklärung auffordern. „Eine Aufforderung kommt nicht“, erklärt Lars Dobratz. „Jeder muss sich selbst informieren.“ Wer nicht sicher ist, kann sich beim Finanzamt beraten lassen. Dabei sollte man den Rentenbescheid, die Lohnsteuerbescheinigung über Versorgungsbezüge und Unterlagen über sonstige Einkünfte mitnehmen.

Quelle: Rheinische Post

 
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