Die neuen GEZ-Rundfunkgebühren: Wer profitiert, wer zahlt drauf?
zuletzt aktualisiert: 22.10.2010 - 19:47Düsseldorf (RPO). Die Abschaffung der GEZ-Gebühr in der derzeitigen Form ist beschlossene Sache. Ab 2013 wird die durch eine Rundfunkabgabe ersetzt, die unabhängig von TV- und Radiogeräten erhoben wird. Bis 2015 soll der Beitrag stabil gehalten bleiben – doch abseits davon ändert sich einiges.
Mit dem schlechten Image der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll es bald vorbei sein: Ab 2013 interessiert die Behörde nicht mehr, wie viele Geräte in einem Haushalt betrieben werden, weshalb Mitarbeiter der Zentrale dann auch nicht mehr an der Tür klingeln werden.
Stattdessen wird eine einheitliche Haushaltsabgabe fällig, wobei die bisherige Gebühr von 17,98 Euro bei einem TV-Gerät nicht überschritten werden soll. Für Haushalte mit mehreren Geräten ist das eine gute Nachricht. Die Abgabe soll vor allem deshalb stabil bleiben, weil künftig alle Haushalte zur Kasse gebeten werden – unabhängig, ob sie ein Empfangsgerät angemeldet haben oder nicht.
Freuen können sich auch Besitzer einer Zweitwohnung – statt der vollen Gebühr soll künftig nur noch ein Drittel des normalen Satzes fällig werden. Auch Unternehmen zahlen nicht mehr pro Gerät, sondern je nach Anzahl der Mitarbeiter. Allerdings müssen wie bei Privatleuten auch Betriebe zahlen, die bisher keine Geräte angemeldet hatten.
Über Ausnahmen von der Gebühr aus sozialen Gründen wird noch gestritten. Bisher konnten sich bestimmte Gruppen wie Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Bafög von der Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
Bisher zahlten Nutzer für Fernsehen und Hörfunk 17,98 Euro monatlich, PC, Handy, iPad oder andere internetfähigen Geräte stellte die GEZ mit 5,76 Euro in Rechnung.
Bis mindestens 2015 sollen sie diesen Betrag nicht übersteigen, kündigte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), am Freitag in Magdeburg an.
Am Donnerstagabend hatten die Ministerpräsidenten der Länder dafür gestimmt, die geräteabhängige Gebühr 2013 durch eine Abgabe pro Haushalt und Betrieb zu ersetzen. Der entsprechende 15. Rundfunkländerungsstaatsvertrag soll am 15. Dezember auf der nächsten Sitzung der Länderchefs ratifiziert werden.
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