Hilfe für Angehörige: Wie gut sind Pflegeheime?
VON ROLF WINKEL - zuletzt aktualisiert: 26.01.2009 - 14:37Düsseldorf (RP). Wie gut oder schlecht Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sind, wird künftig für Betroffene und ihre Angehörigen leichter durchschaubar werden. Seit der Pflegereform vom Juli 2008 müssen Pflegeeinrichtungen stärker kontrolliert werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen muss die Leistung der Anbieter seitdem regelmäßig unangemeldet begutachten.
Seit Anfang dieses Jahres geht die Qualitätskontrolle noch einen entscheidenden Schritt weiter: Die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen müssen künftig "verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden". Dies regelt Paragraf 115 Abs. 1a SGB XI. Eine Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses ist dabei "an gut sichtbarer Stelle in jeder Pflegeeinrichtung auszuhängen". Über die Art der Bewertung haben die Beteiligten lange gestritten. Geeinigt hat man sich jetzt schließlich auf ein Schulnotensystem. Jedes Heim wird mit Noten zwischen 1 (sehr gut) und 5 (mangelhaft) beurteilt.
Prüfungen ab 2009
Veröffentlicht werden müssen die Ergebnisse von Prüfungen, die ab 2009 durchgeführt werden. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste die Qualität aller ambulanten und stationären Einrichtungen mindestens einmal untersucht haben. Ab Mitte 2009 werden die ersten Resultate im Internet eingestellt sein. Doch bereits jetzt können Angehörige und Betroffene einsehen, wie ihr Heim bzw. die Einrichtung, für die sie sich interessieren, bei bisherigen Begutachtungen abgeschnitten hat. "Die Ergebnisse liegen den Heimen vor und diese können sie den Betroffenen auf Anfrage zur Einsicht geben", sagt Christiane Grote vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
In die Bewertung der Pflegequalität von stationären Pflegeeinrichtungen fließen 82 Kriterien ein. 35 davon betreffen die "Pflege und medizinische Versorgung". Auch freiheitseinschränkende Maßnahmen (Fixierungen ans Bett bei extrem unruhigen Pflegebedürftigen) werden kontrolliert. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob dafür "Einwilligungen oder Genehmigungen" vorliegen. Jeweils zehn weitere Kriterien betreffen den Umgang mit demenzkranken Bewohnern und die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung, neun Kriterien die Bereiche Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene.
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