Prozess um Lohndumping Rechtsanwalt zahlte Bürohilfe 1,53 Euro die Stunde

Cottbus · Im Streit um ein krassen Fall von Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in zweiter Instanz einen Erfolg vor Gericht erzielt. Ein Rechtsanwalt in Südbrandenburg hatte Bürohilfen einen Stundenlohn von 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro gezahlt. Den Rest musste das Jobcenter aufstocken.

Das Gericht gab der Klage der Agentur nun recht. Weil er sittenwidrige Löhne gezahlt hat, muss der Rechtsanwalt aus Großräschen rund 3400 Euro an das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zahlen.

Dieses hatte den Lohn von zwei Bürohilfen aufgestockt, die Stundenlöhne von 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro erhalten hatten.

Dies sei für den Steuerzahler nicht hinnehmbar, hieß es in der Klage des Jobcenters. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Behörde Recht, teilte ein Sprecher am Montag mit.

Damit war die Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus vom vergangenen April erfolgreich. Das Jobcenter ist mehrfach mit Erfolg gegen Lohndumping vorgegangen.

(dpa)
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