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Klagerecht verbessern: Regierung will Anleger besser schützen

zuletzt aktualisiert: 25.02.2003 - 16:41

Berlin (rpo). Die Bunderegierung will den Schutz von Anlegern verbessern und mit einem Zehn-Punkte-Katalog Kontrolle und Transparenz bei Unternehmen verstärken.

In Betrugsfällen sollen künftig auch Manager Schadenersatz zahlen müssen. Das geht aus einem Zehn-Punkte-Programm hervor, das Justizministerin Brigitte Zypries und Finanzminister Hans Eichel am Dienstag in Berlin vorlegten. Ziel sei, dass "die Anleger wieder Vertrauen in die Aktienmärkte gewinnen".

Das Gesetzespaket soll schrittweise umgesetzt werden und Anfang 2005 komplett in Kraft treten. Künftig können Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei "bewussten oder grobfahrlässigen Falschinformationen" für Schadenersatz haftbar gemacht werden. Die Höchststrafe soll von drei auf fünf Jahre Gefängnis heraufgesetzt werden.

Derzeit sind in Deutschland nur Schadenersatzklagen gegen Unternehmen möglich, nicht aber gegen einzelne Manager. Fahrlässiges Handeln reichte als Klagegrund bisher nicht aus. Der Geschäftsführung musste Vorsatz nachgewiesen werden, was meist äußerst schwer ist.

Künftig können Anleger vor Gericht um Schadenersatz streiten, wenn sie ein Prozent der Aktien eines Unternehmens oder Aktien im Marktwert von 100.000 Euro besitzen. Bislang lag die Schwelle bei zehn Prozent und eine Million Euro. Geprüft wird, ob nicht nur falsche oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen Schadenersatzansprüche rechtfertigten, sondern auch "irreführende Aussagen in Reden oder Interviews".

Manager sollen zudem alle Vergütungen zurückzahlen, die sie mittels Bilanzfälschungen erhalten haben. Zugleich sollen Einkünfte der Vorstände - insbesondere aus Aktienoptionen - transparenter werden. Andererseits sollen Schadenersatzzahlungen ausgeschlossen werden, wenn sich herausstellt, dass Kurseinbrüche nicht auf unternehmerische Fehlentscheidungen zurückzuführen sind. Erwogen werden auch Haftungshöchstgrenzen.

Zypries verweist auf Ahold

Zypries verwies auf den Bilanzfälschungsskandal um den niederländischen Einzelhandelskonzern Ahold "mit einer Wertvernichtung von sechs Milliarden Euro". Er führe vor Augen, dass Fälle dieser Größenordnung Europa erreicht hätten und Deutschland reagieren müsse. Nach Worten Eichels ist zentraler Ansatz des Gesetzespakets der "Schutz der Anleger vor Manipulationen der Märkte und falschen Informationen über die Kapitalmarktprodukte".

Nach den Betrugsskandalen in den USA, die von Konzernen wie dem Energiehändler Enron und dem Telekommunikationsunternehmen WorldCom verursacht wurden, war in Deutschland der Ruf nach schärferen Gesetzen laut geworden. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz begrüßte die Initiative der Regierung. "Es wurde höchste Zeit", hieß es.

Die Regierung strebt an, dass sämtliche Klagen betroffener Aktienbesitzer beim selben Gericht eingereicht werden. Durch Musterverfahren soll eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, die für spätere Kläger gilt. Die Rechte der Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzen unter die Lupe nehmen, sollen gestärkt werden. Andererseits sollen Verflechtungen zwischen ihnen und dem Unternehmen möglichst ausgeschlossen werden, um die Unabhängigkeit der Prüfer zu sichern. Nach Worten Eichels plant die Regierung parallel dazu weitere Schritte zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland.


 
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