Karlsruhe Reiseveranstalter muss Preis nach Unfall erstatten

Karlsruhe · Ein Reiseveranstalter muss nach einem unverschuldeten Unfall auf der Busfahrt vom Flughafen zum Hotel unter Umständen den vollen Reisepreis zurückzahlen. Das gilt nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH), wenn die Betroffenen die weiteren Reiseleistungen wegen der Unfallfolgen nicht in Anspruch nehmen können. In den konkreten Fällen hatten zwei Ehepaare gegen den Reiseanbieter geklagt, die im Dezember 2013 in der Türkei beim Transfer vom Flughafen zum Hotel verletzt worden waren.

Bei der Fahrt als Teil der Pauschalreise war ein Geisterfahrer in ihren Bus gekracht. Die schwer verletzten Kläger mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der BGH hob damit die Urteile der Vorinstanz auf. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Unfall durch einen Geisterfahrer als allgemeines Lebensrisiko gewertet, für das der Reiseveranstalter nicht einstehen müsse.

(dpa)
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