Berlin Rente mit 63 kommt vor Gericht

Berlin · IG Metall bereitet Verfassungsklage vor. CDU-Flügel sind für längeres Arbeiten.

Die Rente mit 63 wird ein Fall für die Gerichte. Die Gewerkschaften bereiten nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" Musterverfahren vor. Die IG Metall wolle etwa die "willkürliche Ungleichbehandlung" vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Dabei gehe es um die Frage, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren anzurechnen sind.

Die abschlagsfreie Rente ab 63 erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden diese Zeiten der Arbeitslosigkeit aber in der Regel nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Ist ein Versicherter dabei in den entscheidenden zwei Jahren durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers unfreiwillig arbeitslos geworden, wird diese Phase bei den 45 Jahren doch berücksichtigt. Nach betriebsbedingten Kündigungen gilt dies allerdings nicht, um missbräuchliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verhindern.

Nach den Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung sei von einer vollständigen Geschäftsaufgabe aber nur auszugehen, "wenn der Arbeitgeber seine gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer eingestellt hat", berichtet die Zeitung. Stelle er nur einen Betriebsteil, eine Filiale oder einen Standort ein oder lege Betriebe zusammen, sei dies nicht ausreichend. Diese Regelung sei verfassungswidrig, weil nicht eindeutig zwischen unfreiwilliger und missbräuchlicher Arbeitslosigkeit unterschieden werden könne, sagte Grünen-Politiker Markus Kurth.

Drei CDU-Flügel dringen in eine andere Richtung: Für ein längeres Arbeiten Älterer müssten die Bedingungen verbessert werden. So solle es einen "Flexi-Bonus" für Rentner geben, die noch arbeiten. Der Rentenversicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber für sie zahlt, solle ihre Rente anders als heute künftig erhöhen, statt in die allgemeine Rentenkasse zu fließen. Zudem fordern die Mittelstandsvereinigung, die Senioren-Union und die Junge Union eine Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Ältere und einen deutlich flexibleren Übergang in die Beamten-Pension.

(mar)
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