Juristische Bedenken Neuer Streit um die Rente ab 63

Berlin · Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kritisiert die Nahles-Reform.

So funktioniert die Rente mit 63
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Foto: dpa

Das Rentenpaket ist seit einer guten Woche in Kraft, da erheben sich juristische Bedenken gegen die neue abschlagfreie Rente ab 63 Jahren. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt in einer von der Grünen-Fraktion in Auftrag gegebenen Studie, dass die Regelungen zur Anrechnung von Arbeitslosenzeiten bei der 63er-Rente der Verfassung entsprechen.

Die abschlagfreie Rente ab 63 Jahren können seit dem 1. Juli Arbeitnehmer beantragen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen. Das hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) machte das Gesetz dazu.

Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit werden zur Berechnung der 45 Versicherungsjahre für die 63er Rente einbezogen, es sei denn sie liegen direkt 24 Monate vor dem Eintritt in die Rente. Von dieser Regelung wiederum gibt es eine Ausnahme: Wenn der Betrieb des Arbeitnehmers in die Insolvenz geht, werden auch bis zu 24 Monate Arbeitslosigkeit, die direkt vor der Rente liegen, angerechnet.

Die Gutachter des Bundestags äußerten nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" nun "schwere Bedenken", ob diese Regelung verfassungskonform sei. Sie bemängeln, dass Arbeitnehmer, die eine "betriebsbedingte Kündigung" erhalten, nicht in den Genuss der Ausnahme kommen.

Dieser Punkt war zwischen Union und SPD im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Am Ende hatte man sich gegen eine Ausnahme für Arbeitnehmer mit betriebsbedingter Kündigung entschieden. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Handel eingehen könnten, der dem Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung und somit den Freifahrtschein für einen noch früheren Rentenbezug beschert. Die Bundestagsjuristen sehen dadurch aber Arbeitnehmer benachteiligt, die tatsächlich betriebsbedingt und unverschuldet aus ihrem Job ausscheiden müssen. Das Bundesarbeitsministerium wies die Kritik zurück.

(qua)
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