Telefonaktion Rentensteuer, Witwenrente, Minijob

Fünf Experten halfen hundert Lesern bei Fragen rund um die Rente. Sie erklärten, wer noch mit 63 abschlagsfrei gehen kann, für wen der Krankenkassen-Beitrag doppelt so hoch ist und warum eine Kündigung der Riester-Verträge nicht sinnvoll ist.

Düsseldorf Zum Abschluss unserer Renten-Serie konnten Leser gestern unsere Experten befragen.

Mein Rentenverlauf ist geklärt. Wann stelle ich den Rentenantrag?

Experten Drei Monate vor Rentenbeginn sollten Sie den Antrag bei der Rentenversicherung stellen.

Ich habe 50 Jahre lang gearbeitet. Kann ich mit 65 in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen?

Experten Ja. Die Regelaltersgrenze steigt zwar auf 67. Doch wer 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, darf als "besonders langjährig Versicherter" mit 65 abschlagfrei in Rente gehen.

Ich scheide im Januar 2017 mit 63 Jahren aus dem Berufsleben aus und habe dann 35 Versicherungsjahre voll. Wie hoch ist meine Rente?

Experten Wer mit 63 Jahren in Rente geht, geht mit 12 Prozent Abschlag - diese Kürzung bleibt Ihr Leben lang bestehen. Aber wie jeder Rentner profitieren auch Sie von den jährlichen Rentenerhöhungen, die zum 1. Juli erfolgen.

Ich bin Jahrgang 1953. Nach der Lehre habe ich zwei Kinder bekommen. Seit 2015 habe ich einen Minijob von 177 Euro. Kann ich eine gesetzliche Rente bekommen und wann?

Experten Da Sie nur drei Jahre gearbeitet haben, haben Sie die so genannte "große Wartezeit" nicht erfüllt und können nicht vorzeitig in Rente gehen. Aber Sie können ab Erreichen der Regelaltersgrenze die Altesrente bekommen. Das ist für Sie mit 65 Jahren und sieben Monaten der Fall. Ihre Altersrente enhält unter anderem rund 120 Euro Mütterrente für Ihre zwei Kinder.

Ich bin eine Frau, im März 1953 geboren und schwerbehindert. Wann kann ich abschlagfrei in Rente gehen? Und: Kann ich auch mehr bekommen, wenn ich länger arbeite?

Experten Sie können als Schwerbehinderter zum 1. November 2016 ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn Sie weiter arbeiten, führen die höheren Beiträge aber auch zu einer höheren Rente.

Ich bekomme 1297 Euro Rente im Monat. Muss ich Steuern zahlen?

Experten Das kommt darauf an, wann Sie in Rente gegangen sind und ob Sie weitere Einkünfte haben. Wenn Sie weitere Einkünfte haben, müssen Sie wahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben.

Meine Frau ist seit 1995 im Ruhestand, ich seit 1997. Müssen wir auf die Rente Steuern zahlen?

Experten Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern - sofern diese über dem Freibetrag liegt. Wenn Sie sonst keine weiteren Einkünfte haben, ist die Besteuerung unwahrscheinlich. Aber fragen Sie beim Finanzamt nach, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Ich bin Rentner und habe bislang keine Steuern gezahlt. Nach der jüngsten Erhöhung werde ich steuerpflichtig. Was muss ich tun?

Experten Geben Sie im nächsten Jahr für 2016 eine Steuererklärung mit der Anlage R ab. Steuererklärungs-Software, Lohnsteuervereine oder der Steuerberater können Ihnen helfen.

Ich bekomme bald eine vorgezogene Altersrente. Darf ich im Rahmen eines Minijobs 450 Euro dazu verdienen? Wie viel Steuer muss ich zahlen?

Experten So lange Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat dazu verdienen, gibt es keine Probleme - Ihre vorgezogene Rente wird nicht gekürzt. Das passiert im Vorruhestand nur, wenn man mehr verdient. Sobald Sie die Regelaltersrente bekommen, dürfen Sie so viel dazu verdienen, wie Sie wollen. Wer 2016 in Rente geht, muss grundsätzlich 72 Prozent seiner Rente versteuern, wenn diese über dem Grundfreibetrag liegt.

Ich bin 78 Jahre alt und habe eine eigene Rente von 1000 Euro. Seit 2014 beziehe ich eine Witwenrente. Ich verdienen jetzt 500 Euro im Monat dazu - und prompt wird mir die Rente gekürzt. Wieso?

Experten Ihre eigene Rente wird durch den Zuverdienst nicht gekürzt. Für die Witwenrente liegen Sie aber insgesamt über dem zulässigen Höchstbetrag von 803,83 Euro, denn Altersrente und Verdienst summieren sich ja auf 1500 Euro. Was über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Deshalb wird Ihre Witwenrente um rund 280 Euro gekürzt.

Ich bin Jahrgang 1953 und zu 50 Prozent schwerbehindert. Wann kann ich abschlagfrei in Rente? Wann darf ich beliebig hinzuverdienen?

Experten Als Schwerbehinderter können Sie mit 63 Jahren und sieben Monaten abschlagfrei in Rente gehen. Sie können beliebig viel hinzuverdienen, sobald Sie 65 Jahre und sieben Monate alt sind. Das ist für den Jahrgang 1953 die Regelaltersgrenze.

Im Ruhestand bekomme ich neben der gesetzlichen Rente eine Direktversicherung ausgezahlt. Muss ich Krankenkassen-Beiträge zahlen?

Experten Ja. Auf die gesetzliche Rente wird der halbe Satz des Krankenkassenbeitrags fällig. Auf die betriebliche Altersvorsorge der volle Satz - übrigens unabhängig davon, ob Sie das Geld auf einen Schlag oder als monatliche Rente erhalten.

Ich habe 25.000 Euro in die Betriebsrente gesteckt. Stimmt es, dass ich die Rente später verbeitragen muss? Das ist doch ein schlechtes Geschäft!

Experten Ja. Sie müssen den vollen Satz für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das regt viele Menschen auf und ist bis vor das Verfassungsgericht gegangen. Die Richter haben entschieden, dass diese Regelung verfassungskonform ist.

Ich bin 37 Jahre und möchte privat fürs Alter vorsorgen. Was soll ich tun?

Experten Erstmal bauen Sie eine Liquiditätsreserve in Form von Tagesgeld auf - am besten drei bis sechs Nettomonatsgehälter. Für Auto und Möbel benötigen Sie zudem eine mittlefristige Rücklage. Alles weitere Geld stecken Sie in die Altersvorsorge. Prüfen Sie, ob für Sie staatliche Förderung (Riestervertrag) oder eine Betriebsrente in Frage kommt. Das ist attraktiv, wenn der Arbeitgeber zehn bis 15 Prozent zuzahlt. In jedem Fall sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

Ich bin 50 , habe sechs Jahre als Angestellter gearbeitet, bin nun selbstständig. Welche Vorsorge ist nötig?

Experten Als Selbstständiger benötigen Sie eine Vorsorge fürs Alter, der Staat hilft Selbstständigen bei der Rürup-Rente. Zudem benötigen Sie Schutz für Erwerbsminderung, da Sie nicht mehr in die gesetzliche Versicherung einzahlen. Sie sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das geht auch mit 50.

Meine Tochter ist 25 und hat einen Riester-Vertrag . Diese sind ja ins Gerede gekommen. Soll sie kündigen?

Experten Nein. Grundsätzlich sind gerade die alten Verträge attraktiv, weil sie noch mit höheren Zinsen verbunden sind, als es sie für heutige Verträge gibt. Zudem zahlt der Staat ja weiterhin Zulagen.

Ich arbeite als Angestellte in einem Ingenieurbüro. Kann ich in eine private Rentenversicherung wechseln?

Experten Nein, als Angestellter unterliegen Sie der Pflichtversicherung. Vom Bruttolohn müssen 18,7 Prozent (die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen) an die Rentenkasse abgeführt werden.

ANTJE HÖNING FASSTE ZUSAMMEN.

(RP)
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