Karlsruhe Rentner verlieren vor dem Verfassungsgericht

Karlsruhe · Mehrere Rentner sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen stagnierende Bezüge und steigende Krankenkassenbeiträge gescheitert. Die Richter wiesen ihre Verfassungsbeschwerden ab, weil sie keinen Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Senioren erkennen konnten (AZ: 1 BvR 79/09 und andere).

Die Rentner hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Rentenbeiträge zum 1. Juli 2005 nicht stiegen, sie aber einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zur Krankenversicherung leisten mussten. Die Richter billigten nun das damalige Vorgehen.

(dpa)
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