Urteil Richter bestätigen Kündigungsschutz
Erfurt · Wer jahrelang beim selben Unternehmen beschäftigt ist, dem steht weiter eine längere Kündigungsfrist zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 6 AZR 636/13). Die Richter sahen in der nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfrist keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer.
19.09.2014
, 07:50 Uhr
Damit scheiterte eine 31-Jährige aus Hessen, die ihren Job als Aushilfe in einer Golfsportanlage verloren hatte.