Urteil Richter bestätigen Kündigungsschutz

Erfurt · Wer jahrelang beim selben Unternehmen beschäftigt ist, dem steht weiter eine längere Kündigungsfrist zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 6 AZR 636/13). Die Richter sahen in der nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelten Kündigungsfrist keine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer.

Damit scheiterte eine 31-Jährige aus Hessen, die ihren Job als Aushilfe in einer Golfsportanlage verloren hatte.

(dpa)
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