Düsseldorf Richter: Tariftreue-Gesetz verfassungswidrig

Düsseldorf · Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer bringt dem Land eine Schlappe bei.

Das Tariftreue- und Vergabegesetz bleibt das Sorgenkind der NRW-Regierung. Nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts ist es verfassungswidrig. Jetzt muss der Verfassungsgerichtshof in Münster entscheiden. Die Richter bemängelten, dass bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Personennahverkehr alle Firmen dazu verpflichtet werden, den Tarifvertrag zwischen Verdi, DBB und den kommunalen Arbeitgeber anzuwenden. Dagegen hatte der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer (NWO) geklagt, der mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen niedrigeren Tarif vereinbart hatte.

"Die Richter haben sich unserer Ansicht angeschlossen, dass die landesrechtlichen Regelungen zur Tariftreue rechtswidrig in die Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbands der privaten Busunternehmen eingreifen", sagte der Anwalt des NWO, Clemens Antweiler und verwies auf den Mindestlohn von 8,50 Euro auf Bundesebene: "Die Gegenseite konnte keinerlei Anhaltspunkte liefern, dass es Dumpinglöhne bei den privaten Busunternehmern in NRW gibt. Deswegen ist die Forderung der Landesregierung nach einem Stundenlohn von 13,20 Euro bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen völlig unverhältnismäßig", so der Jurist. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof zu unseren Gunsten entscheiden wird", so NWO-Geschäftsführer Johannes Krems.

NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) gab sich optimistisch. Das Gericht habe sich außerstande gesehen, eine abschließende Entscheidung zu fällen und habe den Vorgang deswegen an das Landesverfassungsgericht weitergeleitet, sagte Schneider. "Ich halte unsere Entscheidung, beim Tariftreue- und Vergabegesetz für den öffentlichen Personennahverkehr nur den Tarifvertrag zwischen Verdi, DBB und den kommunalen Arbeitgebern anzuwenden, nach wie vor für richtig." Er verwies darauf, dass es in der Vergangenheit zahlreiche Arbeitsgerichtsentscheidungen gegen die christlichen Gewerkschaften gegeben habe, bei denen die Richter deren Tariffähigkeit ausdrücklich verneint haben. In einigen Fällen - zuletzt etwa in Hamburg - hatten die christlichen Gewerkschaften einen Organisationsgrad von weniger als 0,1 Prozent. "In NRW dürften es zwar mehr sein, aber ich bestreite, dass der Verband genügend Beschäftigte vertritt und der Abschluss einen repräsentativen Charakter hat", so Schneider, "insofern sehen wir der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs sehr gelassen entgegen."

Der arbeitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß, sagte, seine Partei habe schon vor Jahren gesagt, dass das Gesetz einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt. "Das hat die Regierung jetzt von den Richtern noch einmal Schwarz auf Weiß bestätigt bekommen. Wir erwarten, dass Rot-Grün das Gesetz jetzt schnell und vor allem grundlegend überarbeitet."

(maxi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort