Oberverwaltungsgericht Münster Richter überprüfen Rundfunkbeitrag

Münster · Das Oberverwaltungsgericht in Münster setzt sich am Donnerstag (10.15 Uhr) mit vier Klägern auseinander, die sich weigern den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Wofür ARD und ZDF das Geld der Bürger ausgeben
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Foto: dpa, Arno Burgi

Die Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln hatten die Beschwerden in der ersten Instanz abgewiesen. Die Fälle gehören zu einer Welle, die die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten erreicht hat. Seit Anfang 2013 wird der Rundfunkbeitrag über 17,98 Euro von Privatleuten pro Haushalt berechnet. Bis dahin musste zahlen, wer Radio, Fernseher oder internetfähigen Computer besaß.

Die Kläger sind der Ansicht, das Land sei bei der Gesetzgebung für die Rundfunkfinanzierung nicht zuständig. Außerdem verstoße das Koppeln der Beitragspflicht an eine Wohnung gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Nach Auskunft des Gerichts will der 2. Senat noch am selben Tag über die Klagen entscheiden. Zuvor waren Klagen gegen den Beitrag bereits unter anderem in Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz gescheitert.

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hatte beim alten Verfahren das Geld für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesammelt. Bei der neuen Regelung spielt der Besitz eines Gerätes keine Rolle mehr. Sie ist ausschließlich an den Mieter oder Besitzer einer Wohnung gekoppelt (Haushaltsabgabe). Die Daten liefern die Einwohnermeldeämter der Kommunen.

Im Internet formiert sich massiver Widerstand gegen den Beitrag. Hilfe und Information finden Interessierte unter anderem hier.

Aktenzeichen: 2 A 2423/14 (VG Arnsberg, 8 K 3353/13), 2 A 2311/14 (VG Arnsberg, 8 K 3279/13), A 2422/14 (VG Köln, 6 K 7543/13), Aktenzeichen: 2 A 2313/14 (VG Köln, 6 K 6735/13)

(lnw)
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