Vorbild USA: Sammelklagen bald auch in Deutschland möglich
zuletzt aktualisiert: 18.03.2005 - 08:18Düsseldorf (rpo). Gemeinsam sind wir stark: Sammelklagen wie in den USA werden bald auch in Deutschland möglich sein. Nach dem so genannten Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG), das voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft tritt, können Anleger ein Musterverfahren beantragen, wenn es um Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformation geht.
"Musste bisher jede Klage einzeln vor Gericht durchexerziert werden, reicht zukünftig die Entscheidung im Musterfall", erklärt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), in Düsseldorf. Das senkt die Kosten für die Kläger deutlich. Außerdem sollte das KapMuG die Verfahrensdauer reduzieren.
Erste Nagelprobe für das Gesetz könnte das Verfahren gegen die Deutsche Telekom sein, das zurzeit am Frankfurter Landgericht anhängig ist. Rund 1.500 Kläger sind der Ansicht, dass der Prospekt zum dritten Börsengang des Ex-Staatskonzerns aufgrund fehlerhafter Immobilienbewertung falsch war. Der zuständige Richter Meinrad Wösthoff will das Verfahren nach dem neuen Recht durchführen, denn er ist der einzige Berufsrichter, der für diesen Aktienberg zuständig ist.
"Nach der bisherigen Prozessordnung werde ich mein letztes Urteil in diesem Verfahren erst in 15 Jahren verkünden können", machte Wösthoff am ersten Verhandlungstag deutlich und vertagte den Mammutprozess um ein Dreivierteljahr.
Dann kann er sich zehn Musterfälle aussuchen und gleich an das Oberlandesgericht weiterschicken. Das entscheidet die Grundsatzfragen des Rechtsstreits verbindlich für sämtliche Kläger, die einen entsprechenden Antrag bei einem Landgericht gestellt haben.
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