Berlin Schäuble begrenzt Zugang zu sensiblen Firmendaten

Berlin · Das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante nationale elektronische Transparenzregister mit Angaben über die tatsächlichen Eigentümer aller deutschen Unternehmen und Stiftungen soll nun doch nicht für Jedermann im Internet einsehbar sein. Stattdessen solle es nur noch einen "gestaffelten Zugang" zu diesen Informationen geben, erfuhr unsere Redaktion aus Regierungskreisen. In einem ersten Gesetzentwurf zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht hatte Schäuble dagegen noch vorgesehen, das Transparenzregister grundsätzlich für jedermann im Internet zugänglich zu machen.

Gegen die Beschränkung des Kreises der Zugangsberechtigten in der neuen Version des Gesetzentwurfs protestiert jetzt aber Justizminister Heiko Maas (SPD). Es gebe in der Regierung noch Abstimmungsbedarf, hieß es in den Kreisen. Die Zeit drängt: Der Entwurf muss am 8. Februar vom Kabinett gebilligt werden, damit die Richtlinie rechtzeitig im Juni umgesetzt werden kann.

Das Transparenzregister ist Teil des Zehn-Punkte-Aktionsplans, den Schäuble nach der Enthüllung der "Panama Papers"-Affäre im April 2016 aufgestellt hatte. In dem mittelamerikanischen Land hatte die Kanzlei Mossack Fonseca als Dienstleister für Kunden in aller Welt über 300.000 Briefkastenfirmen geschaffen. Sie wurden für legale Strategien der Steuervermeidung genutzt, aber auch für Steuer- und Geldwäschedelikte. Die Transparenzregister, die alle 28 EU-Staaten einführen müssen und die miteinander vernetzt werden sollen, sollen Steuertricks, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über Briefkastenfirmen erschweren.

Anders als zunächst geplant sollen jedoch nur Behörden einen einfachen, uneingeschränkten Zugang zum Register erhalten. Zudem sollen sogenannte Verpflichtete in Unternehmen und Banken im Rahmen von Kundensorgfaltspflichten Zugang bekommen. Auch "sonstige Personen mit berechtigtem Interesse" können das Register auf Antrag einsehen. Wer ein berechtigtes Interesse hat, entscheidet die Regierung. Dazu sollen grundsätzlich auch Journalisten oder Vertreter von Nichtregierungsorganisationen gehören, hieß es. Begründet wird die Beschränkung der Zugangsberechtigten damit, dass die Mehrheit der EU-Staaten ihre Meinung geändert habe: Auch andere Länder wollten nun lieber den Zugang beschränken, statt jedermann Einblick in die Eigentumsverhältnisse aller Firmen zu geben.

(mar)
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