Angleichung an West-Niveau Schäuble will über Finanzierung der Ost-Renten verhandeln

Berlin · Das Bundesfinanzministerium stellt klar: Die Pläne von Sozialministerin Andrea Nahles zur Angleichung der Ost-Renten sind nicht gestoppt. Nur die Frage der Finanzierung ist umstritten.

 Der Finanzminister will die Angleichung der Renten nicht aus Steuermitteln finanzieren

Der Finanzminister will die Angleichung der Renten nicht aus Steuermitteln finanzieren

Foto: afp

Die von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Angleichung der Ost-Renten an Westniveau soll nach dem Willen von Finanznminister Wolfgang Schäuble (CDU) aus Mitteln der Rentenkasse und nicht aus Steuermitteln finanziert werden. Ein entsprechendes Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im Finanzministerium an Nahles wurde bestätigt.

Allerdings verwies das Finanzministerium zugleich darauf, dass Schäuble damit nicht die geplante Anhebung der Ost-Renten stoppen wolle. Über die Finanzierung müssten aber nach der parlamentarischen Sommerpause politische Gespräche geführt werden. "Wir sind und bleiben innerhalb der Bundesregierung im Gespräch zu diesem Thema", sagte ein Sprecher Schäubles. "Gerade finden Vorabstimmungen auf Beamtenebene statt, um die das Arbeitsministerium gebeten hat", sagte er.

Nahles hatte kürzlich die Angleichung in zwei Schritten angekündigt. Nach ihrem Gesetzentwurf soll der Rentenwert Ost zum 1. Januar 2018 um 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unterschieds zum Westen angehoben werden. Die vollständige Angleichung soll dann zum 1. Januar 2020 kommen. Die sogenannte Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung will Nahles entsprechend anpassen.

Nach Ansicht von Nahles soll die Kosten der Bund tragen, da die Angleichung der Renten eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" sei. Für den ersten Schritt zur Anpassung im Jahr 2018 veranschlagt das Sozialministerium 1,8 Milliarden Euro jährlich, für den zweiten Schritt im Jahr 2020 weitere 3,9 Milliarden Euro.

Schäuble will diesen Betrag jedoch nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. In einem Bericht der "Sächsischen Zeitung" heißt es, das Finanzministerium begründe dies damit, dass die Ost-West-Rentenangleichung laut Koalitionsvertrag "keine prioritäre Maßnahme" sei. "Daher ist die Gegenfinanzierung der Angleichung unmittelbar, vollständig und dauerhaft im gleichen Politikbereich, also der gesetzlichen Rentenversicherung, sicherzustellen." Diese Position sei "auf Staatssekretärsebene" bereits gebilligt worden.

(RP)
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