Köln Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar

Köln · Geschiedene Eheleute können die Kosten für die Scheidung weiter von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Köln in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 14 K 1861/15).

Das nach einer Änderung des Einkommensteuergesetzes geltende Verbot der steuerlichen Berücksichtigung von Prozesskosten gelte nicht für Scheidungsverfahren, entschied das Gericht. In dem Fall hatte eine Frau für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung rund 2400 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend gemacht.

Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Diese Entscheidung kassierte das Finanzgericht: Scheidungskosten fielen nicht unter das Berücksichtigungs-Verbot. Das Gericht ließ aber Revision zu.

(dpa)
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